Begründung: Die drei Buchstaben 'swb' stünden für 'Stadtwerke Bremen'. Der Name erwecke also den Eindruck, als gehörte das Unternehmen mit Sitz in der Theodor-Heuss-Allee nach wie vor der Stadt Bremen. Der Name sei irreführend, das Unternehmen verschaffe sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil. Die swb AG weist das zurück. Das Kürzel sei ein Kunstprodukt und keine Abkürzung, betont Unternehmenssprecherin Britta Maria Schell. Der Versorger führe diesen Namen seit der Privatisierung. Gerade weil der Bruch mit den früheren Stadtwerken verdeutlicht werden sollte, sei der Betrieb umbenannt worden. 'Für den Aufbau dieser neuen Marke haben wir eine Menge Geld investiert', sagt Britta Maria Schell. Deshalb werde die swb AG ihren Namen auch nicht kampflos aufgeben. Falls nötig, werde das Unternehmen die Sache höchstrichterlich klären lassen.
Gestern war zum zweiten Mal das Oberlandesgericht (OLG) an der Reihe - im einstweiligen Verfügungsverfahren, also in einem Eilverfahren, in dem der Streit nicht endgültig entschieden wird. Das ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, und das liegt beim Landgericht.
Das OLG hatte im Oktober zugunsten von Goldgas entschieden und der swb in einer einstweiligen Verfügung untersagt, weiter das Kürzel mit den drei Buchstaben zu benutzen. Die swb AG legte dagegen Widerspruch ein und hatte Erfolg: Das Landgericht kassierte die OLG-Entscheidung im Dezember. Gegen dieses Urteil legte wiederum Goldgas Berufung ein.
Also trafen sich beide Seiten gestern erneut am OLG. Die Verhandlung endete ohne Ergebnis. Der zuständige 2. Zivilsenat will seine Entscheidung am 9. April bekanntgeben. Der Versuch des Vorsitzenden Richters Detlev Blum, vorerst eine gütliche Einigung zu erreichen und die Klärung in der Hauptsache abzuwarten, scheiterte. Goldgas drängt auf eine rasche Entscheidung. Das Problem dabei: Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann das Gericht keinen Gutachter einschalten, um zu ergründen, was die Bremer tatsächlich mit dem Namen 'swb' verbinden - ob für sie dahinter wirklich die Gedankenkette 'Stadtwerke-kommunaler Versorger-besonders vertrauenswürdig' steckt. Stattdessen müssen die Richter auf der Basis ihrer eigenen Erfahrung und der Argumente entscheiden, die die beiden streitenden Parteien vorgebracht haben.
Hintergrund des Rechtsstreits: Goldgas selbst ist nach Klagen mehrerer Stadtwerke verboten worden, sich weiter 'Goldgas Stadtwerke GmbH' zu nennen. Anders als die swb AG ist Goldgas nicht aus der Privatisierung eines ehemaligen kommunalen Versorgers hervorgegangen, sondern von Anfang an privat geführt worden. Nun will die Geschäftsführung klären lassen, unter welchen Bedingungen ein Energieversorger das Wort 'Stadtwerke' im Namen führen darf. Auch Goldgas ist entschlossen, den Streit wenn nötig bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen.
Bremen hat die Stadtwerke schon vor über zehn Jahren verkauft. Derzeit hält die Stadt nur noch eine Aktie und besetzt - sozusagen auf 'EWE-Ticket' - einen Sitz im Aufsichtsrat. Ansonsten gehört die swb AG dem Oldenburger Energieversorger EWE. Nach den Worten von Britta Maria Schell wäre ein 'hoher zweistelliger Millionenbetrag' nötig, um eine Marke unter einem neuen Namen aufzubauen.


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