'Wie wir feststellten, hat das Kreditinstitut seit vielen Jahren monatlich von der Senatskanzlei Listen mit Angaben zu Bremer Bürgerinnen und Bürger erhalten, an deren Kenntnis es ein großes Interesse besitzt', schreibt Imke Sommer in ihrem Bericht. Auch an eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft seien die Listen versandt worden. Ein klarer Rechtsverstoß.
Solche Fälle gab es im vergangenen Jahr zuhauf, wie die Aufstellung im Bericht verrät. Ein Beauftragter von Radio Bremen zum Beispiel, der Nachbarn ausfragt, um herauszubekommen, ob jemand in der Straße keine Rundfunkgebühren zahlt, obwohl Fernsehen und Radio genutzt werden. Oder Geldautomaten, die in Banken unzureichend vor den Blicken böser Buben geschützt sind, wenn ein Kunde mit seiner Geheimzahl Geld abhebt. Oder unsichere Datenflüsse durch die Auslagerung der Patientenabrechnungen in Krankenhäusern und ein Durchlöchern der ärztlichen Schweigepflicht. Oder dies, immer wieder: Es werden Daten erhoben - ob für Personalakten, bei Bewerbungsverfahren oder für die Kundenkartei des Theaters -, die jahrelang gespeichert bleiben.
Diffuses Gefühl des Beobachtetseins
'Es gibt oft einfach kein Bewusstsein dafür, Daten nach dem Gebrauch wieder zu löschen', stellt Imke Sommer fest. Besser noch, meint sie, diese Daten würden gar nicht erst gespeichert. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Rechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung die wichtige Erkenntnis formuliert, dieses Verfahren sei geeignet, ein 'diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins' hervorzurufen. Sommer: 'Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Informationen über uns nur dort erhoben werden, wo unsere Gesellschaft es als unabdingbar ansieht oder wir selbst eingewilligt haben.'
Das Stichwort dazu heiße informationelle Selbstbestimmung und gehöre zu den Grundrechten, so die Datenschutzbeauftragte. Ein Stichwort, das Sommer auch im Zusammenhang mit den sogenannten DNA-Duschen verwendet. Räuber oder Einbrecher werden dabei beim Hinauslaufen mit einer künstlichen DNA-Flüssigkeit besprüht, die durch eine Lichtschranke in der Tür ausgelöst wird. Ein bundesweit einmaliges Projekt der Bremer Polizei, das zurzeit in zwei Tankstellen erprobt wird.
Im Prinzip hat die Datenschützerin nichts dagegen, in der Praxis aber schon. Der Grund: Die DNA-Dusche sei ein Mittel zur Strafverfolgung, das allein von den dazu Befugten, also von der Polizei, in Betrieb gesetzt werden dürfe. Täten es Private, wäre dies ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil dann nämlich, so das Argument, die Rechtsgrundlage fehle.
Immerhin habe der Senat nun angekündigt, den privaten Einsatz der DNA-Duschen von der Polizei beaufsichtigen zu lassen. Ein Fortschritt, lobt Sommer. 'Gleichwohl vertreten wir die Auffassung, dass sich auch die so gestaltete Einbeziehung Privater nicht auf eine gesetzliche Grundlage berufen kann.' Der Konflikt geht also weiter, und Sommer, die im April vergangenen Jahres ins Amt gekommen ist, kann allenfalls hoffen, dass auf ihre Bedenken gehört wird. Erzwingen kann sie es nicht.
Selbst bestimmen, was man an Spuren hinterlässt - Sommer meint das sehr grundsätzlich: 'Wir müssen den Datenschutz leben.' Sie appelliert an den Mut der Bürger, sich zur Wehr zu setzen oder wenigstens mal zu fragen. Ein Beispiel: 'Wenn der Car-Sharing-Kunde sich erkundigt, warum eine Kopie seines Personalausweises gemacht werden muss, wer sie zu Gesicht bekommt und wie und wann sie entsorgt wird, beweist er Datenschutz-Mut.' Allein auf die eigenen Rechte hinzuweisen, bewirke manchmal schon eine Abkehr vom maßlosen Datensammeln, das leider oft zu einer Routine geworden sei, die nicht mehr hinterfragt werde, beklagt Sommer.


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