Bremen

 - 19.08.2009

Streit um Vorgaben für Hartz-IV-Behörde

Von Elke Gundel
Bremen. In einem offenen Brief übt der Bremer Erwerbslosenverbandes (BEV) scharfe Kritik an Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD): Ihr Ressort mache der Hartz-IV-Behörde Bagis rechtswidrige Vorgaben. Es geht um Anweisungen des Ressorts zur Auszahlung von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe. In mehreren Punkten, sagt BEV-Berater Herbert Thomsen, würden die Vorgaben regelmäßig vor Gericht kassiert; eine Überarbeitung sei überfällig. Die Sozialdeputation will heute Änderungen beschließen.
In der Hartz-IV-Verwaltung Bagis werden rund 70 000 Kunden betreut.
In der Hartz-IV-Verwaltung Bagis werden rund 70 000 Kunden betreut.

 

Dabei geht es um die Mietobergrenzen und die Übernahme von Deponaten für Mietwohnungen. Bei den Mieten gilt laut Ressortsprecherin Petra Kodré seit Anfang Juli eine Übergangsregelung, die heute von der Deputation abgesegnet werden soll. Hintergrund laut Herbert Thomsen: Das Sozialgericht hat die Obergrenzen des Wohngeldgesetzes (ein Bundesgesetz) auch für die Bagis zum Maßstab erhoben. Damit seien die niedrigeren Vorgaben der Sozialbehörde hinfällig. Diese stützen sich auf das umstrittene Gewos-Gutachten zum hiesigen Wohnungsmarkt. Das Ressort wolle ein neues Gutachten einholen, sagt Petra Kodré. Bis dahin greife die Übergangsregelung. Danach gelten nun sowohl die Bremer Obergrenzen als auch die Wohngeldtabelle – Maßstab sei jeweils der höhere Wert. Bei der Übernahme von Deponaten für Mietwohnungen gibt es laut Thomsen seit einiger Zeit massive Probleme mit den meisten bremischen Wohnungsgesellschaften. Früher hätten diese bei Sozialhilfeempfängern auf ein Deponat verzichtet. Garantierte das Amt für Soziale Dienste die Übernahme der Miete, reichte das als Sicherheit aus. Mittlerweile fühle sich aber nur noch die Gewoba an die Absprache gebunden. Dennoch weigere sich die Bagis „regelmäßig, das geforderte Deponat als Darlehen zu zahlen“. Dann könnten die Betroffenen nicht in die neue Wohnung einziehen.

Das Ressort habe die Wohnungsgesellschaften deswegen bereits angeschrieben, sagt Petra Kodré. Die Behörde wolle klären, ob andere Sicherheiten angeboten werden könnten. In den Verwaltungsanweisungen wird laut Ressort nun klargestellt, dass die Bagis ein Deponat im Zweifel zahlen muss.

In zwei anderen Punkten kritisiert der Erwerbslosenverband, das Rosenkötter-Ressort halte wider besseres Wissen an rechtswidrigen Vorgaben für die Bagis fest – und sei deshalb verantwortlich für einen fortlaufenden „Rechtsbruch zu Lasten zehntausender Haushalte“. Der Verband rät den Bertroffenen, ihre Rechtsansprüche vor Gericht durchzusetzen. Umstritten ist dabei zum Beispiel die Übernahme der Heizkosten: In den Verwaltungsanweisungen sind pauschale Quadratmeter-Beträge als Prüfgrenzen aufgelistet. Thomsens Kritik: Die Bagis interpretiere diese Summen als absolute Grenzen. Wer höhere Heizkosten habe, müsse nachweisen, dass er angemessen heizt – und nicht etwa bei geöffnetem Fenster. Die Gerichte akzeptierten diese Verwaltungs-Praxis jedoch nicht. Begründung der Richter in einer aktuellen Entscheidung: „Die Höhe der Heizkosten ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, von denen der Arbeitssuchende viele nicht beeinflussen kann“ – etwa Heizungsart, Brennstoff, die Deckenhöhe der Räume oder der Zustand der Heizungsanlage. Die Linie in der Rechtsprechung laut Thomsen: Gibt es keinen Beweis für Verschwendung, muss die Bagis die realen Heizkosten zahlen.

Genau das sei auch Inhalt der Verwaltungsanweisungen, sagt Petra Kodré. Die Pauschalen seien nur Prüfgrenzen. Niedrigere Heizkosten würden sie umstandslos übernommen. Bei höheren Kosten werde im Einzelnen geprüft, warum. Umgerechnet auf alle Hartz-IV-Empfänger zahle die Bagis 82 Prozent der tatsächlich anfallenden Heizkosten. In den übrigen 18 Prozent seien auch Warmwasserkosten enthalten – Fälle, in denen das Wasser durch Strom erhitzt wird. Begründung: Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bestritten werden. Bei wie vielen Hartz-IV-Empfängern die Heizkosten nur zum Teil übernommen werden, sei nicht zu ermitteln.

Streitpunkt Energieschulden: Wird der Strom gekappt, ist eine Wohnung nach Auffassung der Gerichte nicht mehr bewohnbar, erklärt Thomsen: Der Kühlschrank fällt aus, eventuell die Heizung, ganz abgesehen vom Licht. Um eine solche Notlage abzuwenden, solle die Bagis Energieschulden begleichen; das Geld könne sie sich dann ratenweise von den Hartz-IV-Empfängern zurückholen. In der Vorgabe des Ressorts heiße es: Gezahlt werden solle vor allem dann, wenn Kinder im Haushalt leben. Die Bagis interpretiere dies so, dass sie Alleinstehende meist auf den Schulden sitzen lasse. Auch das sei vor Gericht gekippt worden.

Laut Petra Kodré bleibt der Passus dennoch bestehen, allerdings werden die ergänzenden Hinweise überarbeitet. Dort werde klar gemacht, dass Energieschulden auch für Haushalte ohne Kinder gezahlt werden. Die Kritik des Erwerbslosenverbands sei überzogen, betont Petra Kodré: Die Hartz-IV-Gesetze seien relativ neu. Und wie bei allen neuen Gesetzen sei es normal, dass diese durch die Rechtsprechung konkretisiert und Streitpunkte geklärt würden.

 





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