Bremen. Wie berichtet, hatte Hirnforscher Andreas Kreiter gegen die Ablehnung der Versuche durch die Gesundheitsbehörde Klage eingereicht. Und er hatte einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um seine Forschungen bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung weiterführen zu können.
Die Beteiligten hatten eine Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Viggo Eiberle bereitsam Freitag, 16. Oktober, erwartet. Das Verfahren stößt bundesweit auf Interesse. Im Kern geht es um die Frage, wie weit der Tierschutz die Freiheit der Forschung einschränken darf.


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