Zu viele Hartz-IV-Verfahren

 - 11.12.2009

Bagis holt sich Hilfe von außen

Von Elke Gundel
Bremen. Die vielen fehlerhaften Bescheide der Hartz-IV-Behörde Bagis sorgen inzwischen hinter den Kulissen für Gesprächsbedarf zwischen den Ressorts Justiz und Soziales. Hintergrund: Nach wie vor steigt in Bremen die Zahl der Hartz-IV-Verfahren. Allein in diesem Jahr mussten am Sozialgericht vier zusätzliche Richterstellen geschaffen werden. Das Justizressort drängt auf Verbesserungen. Die Sozialbehörde räumt ein, dass es Probleme gibt, verteidigt die Bagis aber auch: Von 150.000 Bescheiden im Jahr würden nur 2100 angefochten.
Vielen Bremern bleibt trotz Vollzeit-Job der Gang zur Bagis nicht erspart.
Vielen Bremern bleibt trotz Vollzeit-Job der Gang zur Bagis nicht erspart.

Ein Punkt auf der Liste dessen, was aus Sicht der Justiz verbesserst werden muss, sind die Verwaltungsanweisungen aus dem Hause von Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). Darin macht die übergeordnete Behörde (Ressort) der untergeordneten Verwaltung (Bagis) detaillierte Vorgaben dazu, wie die Gesetze auszulegen sind. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Entscheidungen der Bagis-Mitarbeiter darüber, welche Leistungen wann und in welcher Höhe bewilligt werden. Appell des Justizressorts: Diese Verwaltungsanweisungen sollten dem jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst werden.

Auch in der Zusammenarbeit von Gericht und Bagis gibt es aus Sicht der Justiz unnötige Reibungsverluste. So wird die Bagis zum Beispiel aufgefordert, die Verfahrensakten innerhalb eines Monats vorzulegen. Dass die Gerichte zum Teil nur deshalb Termine ansetzen müssen, um an die nötigen Unterlagen zu kommen, sei nicht hinnehmbar. Außerdem drängt das Justizressort darauf, vollständige Akten von der Bagis zu erhalten. Anmerkung von Insidern: Wenigstens der Bagis-Bescheid, um den es in dem Rechtsstreit geht, sollte sich in den Akten der Behörde finden.

Die Verfahren ließen sich aus Sicht der Justiz zudem beschleunigen, wenn die Prozess-Vertreter der Bagis in den Verhandlungen tatsächlich eigenständig entscheiden könnten. Häufig komme es jedoch zu Verzögerungen, weil die Prozess-Vertreter sich noch einmal mit der zuständigen Leistungsabteilung der Bagis abstimmen - und anschließend einen vor Gericht mühsam ausgehandelten Vergleich widerrufen.

Über diesen Punkt, heißt es aus der Bagis, sei intensiv mit den Mitarbeitern gesprochen worden. Ergebnis: Die Prozess-Vertreter entscheiden vor Gericht nach eigenem Ermessen. Ausnahme seien Eilverfahren, in denen überprüft werden müsse, ob das, was Leistungsempfänger über ihre Lebenssituation angeben, stimmt. Intern sei außerdem noch einmal geklärt worden, welche Unterlagen mindestens in den Akten vorhanden sein müssen. Mittlerweile sei auch ein Eil-Botendienst eingerichtet worden. So sei sichergestellt, dass vom Gericht angeforderte Akten wenn nötig innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Richter landeten.

Darüber hinaus sei die Widerspruchsstelle der Bagis mit zwei Stellen zusätzlich ausgestattet worden - nun ist dieser Bereich mit 16 Vollzeit-Stellen ausgestattet. Diese Mitarbeiter sind gefragt, wenn Hilfeempfänger mit den Leistungen, die die Bagis ihnen bewilligt hat, nicht einverstanden sind und den entsprechenden Bescheid anfechten. Darüber hinaus ist eine Anwalts-Kanzlei damit beauftragt worden, sich um die älteren Klageverfahren zu kümmern. Das entlaste die Widerspruchsstelle weiter. Und schließlich sei nun eine Bagis-Mitarbeiterin als zentrale Ansprechpartnerin für die Sozialrichter benannt worden, um den Informationsfluss in beide Richtungen zu verbessern.

'Wir stehen in einem Diskussionsprozess, um die Zusammenarbeit zwischen Bagis und Gerichten zu verbessern', sagt Sozialstaatsrat Joachim Schuster (SPD). Es sei einiges angeschoben worden; er gehe davon aus, dass sich das positiv bemerkbar mache.

Insgesamt werde gegen 0,68 Prozent der Bagis-Bescheide Widerspruch erhoben, gegen 0,14 Prozent der Entscheidungen werde geklagt. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Arbeitsagentur verzeichne da mit 1,1 Prozent beziehungsweise 0,18 Prozent höhere Quoten. Problematisch, räumt Schuster ein, sei die Zahl der Widersprüche, die vor Gericht keinen Bestand haben. In 35 Prozent der Fälle bekämen die Hilfeempfänger Recht. Auch da liege die Bagis zwar unter dem Bundesdurchschnitt von 37 Prozent, diese Quote sei dennoch zu hoch.

Auch mit Blick auf diese Zahl, sagt Schuster, mache ihm die Frage nach der Zukunft der Bagis Sorgen. Bekanntlich will die Bundesregierung die von Bund und Kommunen gemeinsam getragene Mischverwaltung in Sachen Hartz IV abschaffen. Für die Mitarbeiter auch der Bagis bedeutet das: Sie wissen nicht, wie ihr Arbeitsplatz ab 2011 aussieht. Diese unklare Perspektive führe zu einer noch stärkeren Abwanderung bei den Mitarbeitern, bedauert Schuster. Derzeit wechselten jährlich 15 Prozent des Personals. Um den Beschäftigten Klarheit zu geben, müsse auf Bundesebene so schnell wie möglich entschieden werden, wie die Verwaltungsstruktur ab 2011 aussehen soll.





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