Gericht untersagt dem Sender die Berichterstattung

 - 27.01.2010

Pohlmann setzt sich gegen Radio Bremen durch

Von Jürgen Hinrichs
Bremen. Gehörte der Bürgerschaftsabgeordnete und SPD-Spitzenmann Jürgen Pohlmann in DDR-Zeiten zu einer streng geheimen Eliteeinheit der DKP, die auf westdeutschem Gebiet Sabotageakte verüben sollte? Radio Bremen wollte in Stasi-Akten Anhaltspunkte dafür gefunden haben und berichtete in Hörfunk und Fernsehen ausführlich über diesen Verdacht. Am Dienstag allerdings ist dem Sender neuerlich untersagt worden, in dieser Angelegenheit Berichte zu verbreiten. Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung, die Pohlmann gegen Radio Bremen erwirkt hatte, in vollem Umfang bestätigt.
Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jürgen Pohlmann bestreitet eine Mitgliedschaft in der DDR-Sabotage-Einheit "Gruppe Ralf Forster"
Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jürgen Pohlmann bestreitet eine Mitgliedschaft in der DDR-Sabotage-Einheit "Gruppe Ralf Forster"

Es geht um eine angebliche Mitgliedschaft in der 'Gruppe Ralf Forster'. Die Einheit kam zwar nie zum Einsatz, sie hat auf DDR-Gebiet aber fleißig geübt, wie man dem Klassenfeind im Westen schmerzhafte Wunden zufügen könnte. Die Autoren von Radio Bremen hatten einen zeitlichen Zusammenhang hergestellt zwischen den Übungsterminen der Gruppe und den Ein- und Ausreisen von Jürgen Pohlmann, der damals als hoher Bremer DKP-Funktionär oft die DDR besucht hat. Als Quelle dienten den Journalisten Reisevermerke der Stasi. Pohlmann selbst hat stets abgestritten, je mit der 'Gruppe Ralf Forster' zu tun gehabt zu haben, er ging schließlich gerichtlich dagegen vor, dass auch nur der Verdacht geäußert wird.

Mit Erfolg. Im November hatte Jürgen Pohlmann über seinen Berliner Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Radio Bremen wollte das nicht auf sich sitzen lassen, der Sender sah die Grundfesten der Pressefreiheit in Gefahr und legte seinerseits Rechtsmittel ein. Dies war nun Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht in Berlin.

'Radio Bremen darf weiterhin nicht über den ,Fall Pohlmann? berichten', teilte der Sender unmittelbar nach dem Verfahren mit. 'Nach Auffassung der Richter reichen die Hinweise über Pohlmann in den Akten der DDR-Staatssicherheit nicht aus, um einen solchen Verdacht zu begründen', heißt es weiter.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde der Sender darüber entscheiden, ob Berufung gegen dieses Urteil eingelegt wird.






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