Sozialsenatorin Rosenkötter will neue Finanzierung

 - 06.02.2010

Hartz IV für Kinder: Gibt es jetzt mehr Geld?

Von Bernd Schneider
Bremen. Für rund 10000 Hartz-IV-Haushalte in Bremen dürfte der kommende Dienstag eine Wende bedeuten. Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet wie Experten das nach der mündlichen Anhörung erwarten, dann dürfte wohl der Regelsatz für Kinder neu festgelegt werden. In Bremen betrifft das nach Angaben des Sozialressorts jedes dritte Kind - weit über 20000. In Bremerhaven leben sogar 40 Prozent von Hartz IV.
Mädchen
Am Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den Hartz-IV-Sätzen bei Kindern. (Archiv- und Symbolbild)

'Wir haben in Bremen Stadtteile, da betrifft es fast die Hälfte aller Kinder', sagt Sozialstaatsrat Joachim Schuster. Fast jedes zweite wachse bei einer alleinerziehenden Mutter auf.

359 Euro für den Lebensunterhalt - das ist derzeit der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (plus Miete und Heizkosten). Für Kinder gilt: Sie bekommen, je nach Lebensalter, 60, 70 oder 80 Prozent. Bis zum sechsten Geburtstag zum Beispiel sind das 215 Euro. Dann steigt der Betrag auf 251 und schließlich auf 287 Euro.

Die Verfassungsrichter, so die Erwartung von Experten im Bremer Sozialressort, werden diese pauschale Berechnung nun wohl kippen. 'Wir plädieren seit Langem für eine eigenständige Berechnung', sagt Bremens SPD-Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter. 'Bestimmte Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind in diesen Beträgen nämlich überhaupt nicht abgebildet.'

'Kein Geld für Ausflüge'

Zum Beispiel die Kosten für Bildung, die trotz Lehr- und Lernmittelfreiheit anfallen. In Bremen, das ist seit der Schulleistungsstudie Pisa klar, ist der Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft so eng wie nirgendwo sonst. Die Vermutung liegt nahe: Das liegt auch am Geld.

Hartz-IV-Familien stoßen schnell an ihre Grenzen, wenn sie ihren Kindern in der Schule nicht selber helfen können. Nachhilfestunden für 12, 15 oder 24 Euro, viermal im Monat, womöglich in mehreren Fächern - das ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Dabei gibt es Schulen, an denen nach Elternschätzungen jeder Zweite zumindest zeitweise auf Nachhilfe angewiesen ist.

Selbst der reguläre Unterricht könne Hartz-IV-Eltern in finanzielle Bedrängnis führen, sagt Staatsrat Schuster. Etwa, wenn Lehrer mit zusätzlichem Unterrichtsmaterial arbeiten, das Eltern selbst kaufen müssen. Das können etwa Arbeitshefte sein oder teure Taschenrechner. Eltern in sozial schwachen Stadtteilen klagen, dass sie das zusätzliche Bus-Ticket für den Besuch in der Bücherei nicht finanzieren können, und immer wieder müssten Schulen feststellen: 'Wenn die Klasse einen Ausflug macht - ins Paradice oder ins Universum -, sind einige Kinder plötzlich krank.'

Und: Kinder wachsen schubweise. Zwei, drei Mal innerhalb eines Jahres brauchten sie dann neue Schuhe, Hosen und Jacken. 'Oder sie verlieren einfach mal was.' Das alles sei nicht eingerechnet in den Regelsatz für Kinder.

Letztlich, so Schuster, sei daher für Kinder eine 'Teilhabe am Leben in der Gesellschaft' nicht gewährleistet. Genau das aber solle die Grundsicherung mit Hartz IV nach dem Gesetz eigentlich leisten, 'es geht nicht nur darum, die nackte Existenz zu sichern'.

Sozialverbände fordern inzwischen ein 'Grundeinkommen' von 500 Euro für jedes Kind - unabhängig vom sonstigen Einkommen der Eltern. Es würde voll der Steuerpflicht unterliegen - wer viel verdient, müsste auch mehr wieder abgeben. Kindergeld, Steuerfreibetrag, Ehegattensplitting, Kinderzuschlag für Familien, die knapp über dem Hartz-IV-Satz liegen - all das würde im Gegenzug entfallen. Das soll soziale Gerechtigkeit schaffen.

'Beitrag zu Gleichbehandlung'

Ingelore Rosenkötter will sich für diesen Vorschlag jetzt stark machen. 'Das wäre ein Beitrag zur Gleichbehandlung aller Kinder', sagte sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Grundsicherung habe den Charme, dass viele berufstätige Alleinerziehende damit finanziell auf eigenen Beinen stehen könnten. Rosenkötter: 'Das würde sicherstellen, dass in Deutschland kein Kind von Sozialleistungen abhängig ist.'

Kinder seien 'das größte Armutsrisiko'. 20 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger in Bremen arbeiten, darunter sehr viele Alleinerziehende. Als 'Aufstocker' müssten sie sich dennoch an die Sozialbehörde wenden, weil ihr Einkommen nicht ausreiche. Dabei bringt der Gang zur Hartz-IV-Verwaltung weitaus weniger als die meisten erwarten dürften. Faktisch zahlen die Hartz-IV-Behörden für ein Kind nämlich maximal 103 Euro im Monat.

Grund: Das Kindergeld, das allen Eltern unabhängig vom Einkommen zusteht, wird auf die Zahlungen voll angerechnet. Es beträgt derzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 für das dritte und 215 für jedes weitere. Diese Summe liegt exakt auf dem derzeitigen Hartz-IV-Regelsatz für Kinder unter sechs Jahren. Für ihr viertes Kind bekommt eine Mutter damit nicht einen Cent zusätzlich von der Hartz-IV-Behörde. Erst mit dem sechsten Geburtstag kommen 36 Euro zum Kindergeld dazu. Für das Erstgeborene sieht die Rechnung etwas anders aus: Weil das Kindergeld niedriger ist, zahlt die Hartz-IV-Behörde vom ersten Tag an 31 Euro, nach dem sechsten Geburtstag 67, und schließlich 103.



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