Die Entscheidung des Gerichts bedeutet konkret: Alle Schilder, die auf das Verkehrsverbot hinweisen, müssen abgeschraubt werden. Und: Bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, dürfen Lkw ab 7,5 Tonnen wieder durch die Straße fahren.
Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass die Argumentation der Stadt für das Fahrverbot nicht ausreiche. Die Straßenverkehrsbehörde hatte das Nein zu den Lkw mit Lärmschutz begründet. Das bewertete das Gericht nun als rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht hat das Lkw-Fahrverbot aufgehoben. Wie finden Sie das?
Um das Lkw-Fahrverbot ist seit seiner Ankündigung im Juni 2008 umstritten. Die niedersächsischen Kommunen und auch Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) empören sich darüber, dass Bremens Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne) die wirtschaftliche Bedeutung der Achse zugunsten des Schutzes vor Lärm und Abgasen herunterrede. Unterschiedliche Auffassungen gibt es zudem darüber, ob die Beslastung für die Anwohner wirklich so gravierend ist, wie von der Behörde ins Feld geführt.
Loske: Lärm muss vermieden werden
Umweltsenator Loske hat sofort Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Dieses habe auch bestätigt, dass die Anwohner der Kattenturmer Heerstraße "weit über ein erträgliches Maß hinaus von Verkehrslärm betroffen" seien - es wolle allerdings unterschiedliche Arten prüfen, wie diese vor dem Lärm geschützt werden könnten. Loske sieht sich dadurch in seiner Überzeugung bestärkt, dass dringend für weniger Belastung gesorgt werden müsse.
FDP: 281 an A 1 anbinden
Die FDP-Bürgerschaftsfraktion mahnt vor dem Hintergrund des Urteils eine zügige Anbindung der A 281 an die A 1 in Höhe Brinkum an. Nur dies werde die Situation in Kattenturm zu verbessern, so der Bürgerschaftsabgeordnete Magnus Buhlert: "Dieses wichtie Infrastrukturprojekt darf nicht vertrödelt werden".


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