Affenversuche in Bremen

 - 14.08.2009

Hirnforscher will Gespräche fortführen

Von Elke Gundel
Bremen. Die Affenversuche von Hirnforscher Andreas Kreiter (46) an der Bremer Uni waren immer umstritten. Das Gesundheitsressort hat Kreiters Antrag, die Tierversuche fortsetzen zu können, nun endgültig abgelehnt. Die Sache wird vor Gericht landen. Unsere Redakteurin sprach mit dem Neurobiologen über die gescheiterte Zusammenarbeit mit der Behörde.

Das Verwaltungsgericht hatte der Behörde im Dezember nahegelegt, mit Ihnen zu klären, welcher Belastungssituation die Affen während der Versuche ausgesetzt sind. Dazu wollten die Behörde und Sie einen Fragenkatalog an einen oder mehrere geeignete Sachverständige schicken. Das hat nicht geklappt. Wer hat Schuld?

Das Gesundheitsressort.

Warum?

Weil die Behörde nicht bereit war, den schon fast fertig abgesprochenen Fragenkatalog auch tatsächlich zu verwenden. Weil die Behörde die Kommunikation mit mir nach zwei Treffen und einem kurzen Briefwechsel abgebrochen und mitgeteilt hat, es sei nicht beabsichtigt, weiter mit uns, also Vertretern der Universität, über die Begutachtung zu reden. Was mich dabei am meisten erstaunt und geärgert hat: Es gab für den Abbruch der Gespräche aus meiner Sicht keinen vernünftigen, vertretbaren Grund.

Sie sagten, der Katalog war schon weit gediehen - hatten Sie die Fragen zusammengestellt?

Konkret ist es so abgelaufen: Nach dem Gerichtstermin im Dezember hat die Behörde mich aufgefordert, Fragen für ein Gutachten vorzuschlagen. Außerdem hat das Ressort zu zwei Treffen im Abstand von etwa acht Tagen eingeladen, in denen wir zunächst über das grundsätzliche Vorgehen und darüber gesprochen haben, welche Punkte beziehungsweise Fragen wichtig sind. Es ging dabei auch darum, welche Vergleichsmaßstäbe helfen könnten, um die Belastungen der Tiere richtig einzuschätzen.

Was kommt da in Frage?

Schadet Rot-Grün mit seiner Taktik dem Wissenschaftsstandort Bremen?

(2136 Stimmen)
Ja - da geht es doch gar nicht um Sachkritik, sondern um pure Ideologie.
(155 Stimmen)
Nein, es ist konsequent, wie Rot-Grün handelt.
(3942 Stimmen)
Tierversuche sollten grundsätzlich verboten werden.

In der Fachwelt besteht große Einigkeit, dass die Biologie der Tiere und die artspezifischen Bedingungen und Anforderungen ihres Lebens in freier Natur der wichtigste Bezugspunkt sind. Allerdings hatte die Behörde bei einigen Fragen, die auf diesen Maßstab Bezug nahmen, Bedenken. Deshalb haben wir uns in der zweiten Sitzung auf Folgendes verständigt: Ich begründe, warum und inwieweit ich das Leben in freier Wildbahn als Vergleichsmaßstab für sinnvoll halte; die Behörde begründet, welchen Vergleichsmaßstab sie zugrunde legt. Dann soll sich der Gutachter mit beiden auseinandersetzen und - wenn nötig - seinen eigenen Vergleichsmaßstab erläutern. Auf meinen Entwurf hin hat mir die Behörde dann mitgeteilt, eine weitere Zusammenarbeit sei nicht möglich. In dem Brief heißt es unter anderem: "Einen aus unserer Sicht rechtlich unzulässigen Prüfungs- und Bewertungsmaßstab können wir nicht in einen Fragenkatalog oder ein Gutachten einfließen lassen." Im Klartext heißt das aus meiner Sicht: Solange ich dem, was die Behörde schon vor der Begutachtung als richtig erkannt hat, nicht zustimme, gibt es keine weiteren Gespräche.

Die Behörde hat erklärt, die Lebensbedingungen der Tiere in freier Wildbahn bei der Einschätzung ihrer Belastung zum Vergleichsmaßstab zu erheben, sei rechtlich nicht zulässig. Vertreten Sie also eine illegale Position?

Nein, ich habe rationale, biologische Argumente vorgebracht, die gerade dazu dienen, die Tiere vor subjektiven Fehlbewertungen zu schützen. Das als rechtlich nicht zulässig zu bezeichnen, ist abwegig. Aber selbst wenn es tatsächlich falsch wäre, Erkenntnisse einzubeziehen, die wir aus der Verhaltensforschung, also aus dem Leben der Tiere in freier Wildbahn haben, hätte der Gutachter genau das ja festgestellt und erklärt. Es geht in dem Streit doch gerade darum, die unterschiedlichen Positionen klarzumachen und sie dann einem Experten zur Bewertung vorzulegen. Deshalb müssen die verschiedenen Positionen präzise formuliert werden. Wären wir der gleichen Meinung, bräuchten wir kein Gutachten.

Das Leben in freier Natur kann aber extrem grausam sein...

... natürlich. Und wenn man feststellt, dass eine bestimmte Behandlung der Versuchstiere einem Extremfall wie etwa dem Gefressenwerden vergleichbar ist, dann könnte man dank dieses Maßstabs sehr gut begründen, warum diese Behandlung nicht in Betracht kommt. Ein anderes Beispiel ist die kontrollierte Flüssigkeitsversorgung der Versuchstiere.

Sie meinen den zeitweisen Flüssigkeitsentzug, mit dem Sie arbeiten?

Flüssigkeitsentzug würde bedeuten, dass die Tiere nichts mehr oder zu wenig zu trinken bekommen. So arbeiten wir aber nicht. Die Makaken können bei den Experimenten im Labor auf jeden Fall so viel Flüssigkeit zu sich nehmen, wie sie brauchen. Das heißt, sie leiden nicht unter Flüssigkeits-Defizit. Zurück zum Leben in freier Natur: Dort kommen Makaken gut damit zurecht, zum Teil tagelang nichts zu trinken. Dementsprechend ist es meiner Meinung nach nicht plausibel, dass die Tiere rund um die Uhr Wasser frei zur Verfügung haben müssen, wie es die Gesundheitsbehörde nun fordert.

Wollten Sie Ihrerseits bestimmte Fragen des Gesundheitsressorts ausschließen?

Nein, natürlich nicht. Es geht ja, wie schon gesagt, darum, die strittigen Punkte präzise zu formulieren und den Gutachter um seine Einschätzung zu bitten. Ich habe sogar vorgeschlagen, auch noch einen Juristen zu fragen, ob bestimmte Fragestellungen tatsächlich rechtlich bedenklich sein könnten.

Solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, werden Sie Ihre Experimente weiterführen können. Denn die Auseinandersetzung hat eine derart grundsätzliche Bedeutung, dass die Richter Ihre wissenschaftliche Arbeit nicht vorschnell beenden und damit zerstören werden. Wenn das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht durch die Instanzen geht, wird das viele Jahre dauern. Zehn Jahre gilt dabei als durchaus realistischer Zeithorizont. Können Sie sich da nicht ganz entspannt zurücklehnen und in Ruhe weiterarbeiten?

Schön wär‘s. Aber ich fürchte, so einfach ist es nicht. Seit einem Jahr fließt praktisch meine ganze Zeit, die ich eigentlich auf meine Forschung verwenden möchte, in die Auseinandersetzung mit der Behörde und dem Gericht. Das Ressort hat gerade auf 64 Seiten, wie ich meine nicht nachvollziehbar, aufgeschrieben, warum meine Experimente abgelehnt werden. Ich muss mich jetzt unter großem Zeitdruck damit auseinandersetzen und dazu für den anstehenden Prozess Stellung nehmen. Da kommen schnell 200 Seiten zusammen.

Wie viel Zeit ist Ihnen im vergangenen Jahr für Ihre Forschung geblieben?

Ich schätze, etwa vier Wochen. Mein Eindruck ist: Das ist ein Nebeneffekt, den die Behörde zumindest nicht bedauert. Ein Verfahren so zu gestalten, dass ein Forscher nicht mehr wissenschaftlich arbeiten kann, ist aber nicht in Ordnung. Deshalb hat mich die Art und Weise, wie die Behörde die Kommunikation abgebrochen hat, sehr geärgert: Erst sollte ich einen Entwurf des Fragenkatalogs erarbeiten, was sehr zeitaufwändig war. Dann hieß es: Die Gespräche sind beendet, das war‘s. Im Nachhinein stelle ich mir die Frage, ob das Ressort nicht von vornherein die Absicht hatte, die Gespräche platzen zu lassen.




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