Keine Zusicherung von Mindestlöhnen

 - 25.08.2009

Stadt Bremen zahlt Billiglöhne vorerst weiter

Von Birgit Krieger
Bremen. Eigentlich sollten alle, die für die Stadt Bremen arbeiten, einen Mindestlohn von 7,50 Euro bekommen. Doch zwei Jahre nachdem Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) und Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) diese Leitlinie ausgegeben haben, lassen einige Behörden noch immer für Billiglöhne arbeiten. Betroffen sind zum Beispiel Wachleute und Schüler-Fahrdienste.
Die Malteser sind einer von insgesamt 13 Fahrdiensten, die im Namen der Bildgunsbehörde behinderte Kinder zur Schule bringen.
Die Malteser sind einer von insgesamt 13 Fahrdiensten, die im Namen der Bildungsbehörde behinderte Kinder zur Schule bringen.

Die Bildungsbehörde von Senatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) hat Verträge mit mehreren Fahrdiensten geschlossen, die behinderte Kinder zur Schule bringen und wieder abholen. Dass einige dieser Fahrer auf Billiglohnniveau arbeiten, sei der Bildungsbehörde erst durch den Fall Miriam bewusst geworden, sagt Pressesprecherin Karla Götz. „Wir waren völlig überrascht, dass einige keinen Mindestlohn zahlen“, sagt Götz.

Die Bildungsbehörde habe in ihren Verträgen mit den Fahrdiensten lediglich Tagespauschalen pro Schüler vereinbart. Wie viel von dem Geld letztlich bei den Fahrern ankomme, sei der Behörde bisher nicht bekannt gewesen. Das soll nun nachgeholt werden.

Vor einigen Wochen hat das Ressort alle 13 Fahrdienste aufgefordert, die Zahlen offen zu legen. Sobald alle Daten vorliegen, soll laut Götz geklärt werden, ob die Fahrdienste mehr Geld benötigen, um den Fahrern den Mindestlohn zahlen zu können. Diese zusätzlichen Kosten müsste dann allerdings der Senat übernehmen, kündigt Götz an. Denn im Budget der Bildungsbehörde sei dafür kein Geld vorhanden.

Die Sozialbehörde von Senatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) beschäftigt Wachleute am Klinikum Ost und an einem Flüchtlingswohnheim auf Billiglohnniveau. Laut Pressesprecherin Petra Kodré handelt es um zwei Verträge. Der eine laufe im Herbst aus, der anderen erst gegen Ende des Jahres. Beide sollen dann durch neue Verträge ersetzt werden, die einen Mindestlohn sicher stellen. Die Verträge können laut Kodré aus rechtlichen Gründen nicht vorher gekündigt werden.






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