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Der Wahl-O-Mat gibt Usern die Möglichkeit, Fragen zu Bremer Polit-Themen zu beantworten und so Parteipräferenzen zu ermitteln.
Damit folgt der Beirat der Einschätzung der Landeszentrale, dass es nicht möglich sei, zur Wahl zugelassene Parteien – dazu wird wahrscheinlich auch die NPD gehören – vom Wahl-O-Mat auszuschließen. In seinem Bericht an den Beirat stellte die Landeszentrale klar, dass die Bundeszentrale für politische Bildung als Träger des Copyrights den Wahl-O-Mat auch nicht Dritten zur Verfügung stellen könne.
Die SPD hatte gehofft, damit ein Urteil des Münchener Verwaltungsgerichts zu umschiffen, nach dem staatliche Institutionen bestimmte Parteien nicht ausschließen dürften.
Allerdings wird es im Bremer Wahl-O-Mat neben dem Ergebnis der Partei-Präferenz einen neuen Button geben. Bei diesem Angebot wird auf die verschiedenen Informations-, Interpretations- und Diskussionsmöglichkeiten nach einem Wahl-O-Mat-Ergebnis hingewiesen.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Freitagausgabe des WESER-KURIER.