Es habe keine ausreichende Grundlage für eine dauerhafte Beobachtung und Sammlung von Daten zur Person des Klägers gegeben, heißt es in der Begründung der Kölner Richter.
Wie Gössner mitteilte, ist ihm auch das Recht auf Einsicht in seine Akte zugesprochen worden. Gössner wurde schon 1970 als 22-jähriger Student beobachtet. 2008 hörte das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, Daten über ihn zu sammeln. Ihm wurden berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich linksextremistischen und „linksextremistisch beeinflussten“ Gruppen, Veranstaltern und Presseorganen zur Last gelegt.
Der Anwalt ist auch stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof und Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.


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