Grundlage ist eine Vorlage des CDU-Landesvorstands, der am Mittwoch tagte und vorab Widerstand aus den eigenen Reihen nach sich zog. Der Vorschlag, so hieß es nach der Beratung gegen Abend, sei von der Parteiführung "zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen worden". Er solle nun wieder aufgerufen werden, wenn am 22. Mai das Ergebnis der Bürgerschaftswahl feststehe.
"So etwas darf man nicht fordern"
Die CDU bereitet sich derzeit darauf vor, bis zum Mai auch im Stadtbild sichtbarer zu werden. Dazu sind Plakatierungen mit Fotos vorgesehen, die Spitzenkandidatin Rita Mohr-Lüllmann zeigen. Auf einem Bild spricht sie mit einer Seniorin, auf einem anderen tollt sie mit einem Kind herum. Begleittext: "Rita Mohr-Lüllmann steht auf dem Spielplatz in der Nähe eines Neustädtischen Yachtclubs, neben ihr ein juchzendes Mädchen. Beide strahlen, versprühen Lebensfreude, Optimismus."
Die Vorlage des Vorstands mit der Aufforderung an die Parlamentsbewerber auf den besseren Plätzen zur Zahlung von 800 Euro für die Wahlkampffinanzierung trug intern offenbar nicht flächendeckend dazu bei, Lebensfreude zu versprühen. Auch höhere Funktionsträger reagierten unverkennbar sauer. Und selbst langjährige Parteimitglieder und Bürgerschaftsabgeordnete konnten sich nicht erinnern, dass jemals auf diesem Weg ein guter Listenplatz direkt mit der Erwartung eines Inkassos verknüpft worden war.
Gestern vor der Beratung des CDU-Landesvorstands mochte sich niemand persönlich mit Namensnennung dazu äußern, aber hinter den Kulissen mangelte es nicht an kritischen Bemerkungen. Mal wurde auf die Höhe der Summe angespielt und darauf verwiesen, dass 800 Euro für einige Kandidaten viel Geld seien. Und manchmal wurde das Verfahren angegriffen: "Man kann ja um eine Spende bitten - aber so etwas darf man nicht fordern."
Der christdemokratische Sprecher Gunnar Meister erklärte dazu gestern, es sei "völlig normal, dass die CDU nicht nur außerhalb der Partei, sondern auch in den eigenen Reihen um Unterstützung wirbt." Im Übrigen handele es sich um einen "internen Vorgang".
"Einmalige Wahlkampfspende der auf den Landeslisten vorne platzierten Kandidatinnen und Kandidaten." Unter dieser Überschrift hatte die CDU-Führung um Parteichef Thomas Röwekamp die Vorlage für den Landesvorstand formuliert, wonach Bürgerschaftsbewerber aufgefordert werden sollten, sich an der Finanzierung des Wahlkampfs zu beteiligen. Das Verfahren war genau beschrieben: Bezahlen sollte demnach jede und jeder auf der stadtbremischen Bewerbungsliste für die Bürgerschaft bis Rang 20, dazu dann noch die ersten vier Plätze aus Bremerhaven.
Regel auch für Nachrücker
Weitere Eventualitäten waren in die Überlegungen bereits einbezogen worden. Wenn es demnach dann doch nicht allen 20 Bewerberinnen und Bewerbern gelingen sollte, den Sprung ins Parlament zu schaffen, würden die 800 Euro zurückerstattet. Und in den Vorschlag der CDU-Spitze war ebenfalls bereits eingeflossen, was zu tun wäre, wenn im Laufe der Wahlperiode von 2011 bis 2015 jemand für einen ausgeschiedenen Abgeordneten nachrücken würde. Dann sei er "entsprechend der Dauer seiner Parlamentszugehörigkeit in dieser Legislaturperiode an der Finanzierung zu beteiligen (16,67 Euro pro Monat)".
Gestern im Vorfeld der Beratungen hatte sich bereits angedeutet, dass der Verfahrensvorschlag wohl nochmal überdacht werde, wonach das Geld eingenommen werden solle, um es dann später an einige, die es womöglich nicht ins Parlament geschafft haben, zurückzuerstatten.


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