Hinzu kommt unter anderem noch eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 430 Euro. Zugleich laufen Überlegungen zu einer Reform an. Demnach würden Parlamentarier künftig nicht mehr in eigener Sache über ihre Bezüge beschließen, sondern sich jährlich automatisch an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren.
"Indexierung" lautet der Schlüsselbegriff für die Reformüberlegungen, über die derzeit intern gesprochen wird. Im Kern würde die Neuregelung bedeuten, dass beispielsweise das Statistische Landesamt aus der allgemeinen Einkommensentwicklung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen einen Index ermittelt, mit dem dann die durchschnittliche Veränderung der Einkommen erfasst wird. Die daran geknüpfte Mechanik: Gibt es demnach bei den Bezügen der Beschäftigten ein Plus von zwei Prozent, bekommen die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft die gleiche Erhöhung ihrer Bezüge.
Diese Umstellung auf eine automatische Anpassung der Abgeordnetengehälter würde auch bedeuten, dass die Diätenkommission abgeschafft wird, die derzeit in jedem Jahr eine Empfehlung zur Entwicklung der Parlamentarierbezüge abgibt.
Mit dem Thema "Indexierung" nimmt das Bremer Parlament eine Diskussion auf, die in anderen Landtagen bereits geführt worden ist - unter anderem in Bayern und Baden Württemberg. "In einigen Fraktionen ist ein solches Modell bereits angesprochen worden", erklärte Bürgerschaftspräsident Christian Weber. "Es könnte durchaus eine Alternative sein." Vorläufig aber ist noch die Diätenkommission gefragt, in der unter anderem der Rechnungshof, der Bund der Steuerzahler, die Unternehmensverbände oder auch der Präsident des Verwaltungsgerichts vertreten sind. Das Gremium erarbeitet in jedem Jahr einen Vorschlag und übermittelt ihn dann dem Vorstand der Bremischen Bürgerschaft. Das Thema: Die "Angemessenheit der Entschädigung", die den Abgeordneten monatlich überwiesen wird. Unter anderem beleuchten die Kommissionsmitglieder dabei die Entwicklung der allgemeinen Gehälter.
Den Abgeordneten bescheinigt die Diätenkommission in ihrem aktuellen Bericht, dass die sich durch den Verzicht auf jegliche Erhöhungen in den Jahren 2003 bis 2008 "von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt" hätten. Ob Bund oder Länderparlamente - eine solche Pause bei der Gehaltserhöhung habe es, abgesehen vom Abgeordnetenhaus in Berlin, nur in Bremen gegeben. Im vergangenen Jahr sei dann von der Bürgerschaft eine Diätenanhebung um 25 Euro auf 2510 Euro ab 1. Januar dieses Jahres beschlossen worden.
Angelehnt an die allgemeine Einkommensentwicklung wäre rechnerisch nun ein Plus von 2,9 Prozent möglich. Damit aber schnellte Bremen, so die Komission, bundesweit beim Vergleich der Gehaltssteigerungen für Abgeordnete an die vierte Stelle. Dies aber wäre "ein falsches Signal eines Haushaltsnotlagenlandes". Der dazugehörige Ratschlag der Kommission: Falls das Parlament zum 1. Juli 2009 die Bezüge erhöhe, dann in dem durchschnittlichen Rahmen, der von den anderen Landesparlamenten gesetzt worden sei. Vertretbar wäre demnach eine Anhebung von 1,6 Prozent - konkret: ein Plus von 40 Euro, von 2510 Euro auf dann 2550 Euro.
In dem Bericht der Diätenkommission wird an die Haushaltssperre im kleinsten Bundesland erinnert. Um die Zielsetzung dieses finanzpolitischen Instruments in Zeiten knapper Kassen "nicht zu konterkarieren", so die Kommissionsmitglieder, empfehle man eine "haushaltsneutrale Gegenfinanzierung".
Mit den Mehrkosten, die mit der neuen Diätenerhöhung zum 1. Juli 2009 anfallen, soll demnach nicht der Rahmen des Bürgerschafts-Etats ausgedehnt werden. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung wird diese Vorgabe auch beachtet. Die Zusatzkosten für eine Diätenerhöhung seien in der Haushaltsplanung bereits rechtzeitig berücksichtigt worden, hieß es dazu aus der Verwaltung.


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