Mit der Zivilklausel verpflichtet sich die Universität Bremen seit 1986, auf militärische Forschung zu verzichten. FDP-Politiker Staffeldt kritisiert in seinem Brief vom 29.Juli, mit der Linken-Behauptung über einen Zusammenhang von Zivilklausel und OHB-Stiftungsprofessur "werden bremische Institutionen und Unternehmen in Misskredit gebracht". Denn es wäre ein gravierender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, wenn das Unternehmen in der Vereinbarung mit der Universität tatsächlich eine Streichung der Zivilklausel gefordert hätte.
"Fakt ist aber, dass es keine derartige Vereinbarung gibt", schreibt Staffeldt an Gysi. "Mit solchen Falschaussagen beschädigen Sie das Ansehen beider Seiten. Die Universität Bremen ist zu Recht stolz auf ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit, und die OHB AG engagiert sich ohne irgendwelche ,Geheimabsprachen'."
Geheimverträge in Berlin?
Der FDP-Bundestagsabgeordnete hat offenbar recht. Sowohl OHB als auch die Universität Bremen bestätigten gestern, dass weder direkt noch indirekt in der getroffenen Vereinbarung von der Zivilklausel die Rede ist. Universitätssprecher Eberhard Scholz stellte klar, dass für die Vereinbarung mit OHB Musterverträge des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft genutzt worden seien; die Zivilklausel komme darin nicht vor. OHB-Sprecher Steffen Leuthold betonte, in der Vereinbarung gehe es um Laufzeiten der Stiftungsprofessur (zehn Jahre) sowie um die Stiftungssumme (165000 Euro jährlich), nicht aber um die Zivilklausel. "Wir ermöglichen die Stiftungsprofessur und unterstützen sie finanziell, mischen uns aber nicht in die inhaltliche Ausrichtung ein", so Leuthold.
Damit spielte der OHB-Sprecher möglicherweise auch auf die Kleine Anfrage der Linken vom 7.Juli an. Darin beruft sich die Partei auf Berichte Berliner Zeitungen, wonach es sogenannte Geheimverträge zwischen der Deutschen Bank AG und den beiden Berliner Unis Technische Universität und Humboldt-Universität gibt. Demnach bekommen die Hochschulen jährlich drei Millionen Euro für eine Stiftungsprofessur, bei der die Bank über die Berufung von Professoren und Forschungskonzepten mitentscheiden kann; auch wurden Mitspracherechte bei der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse eingeräumt.
"Die Situationen in Berlin und Bremen sind nicht zu vergleichen", entgegnete Uni-Sprecher Scholz. Über die wissenschaftlichen Ergebnisse aus der Stiftungsprofessur verfüge die Universität, die auch das Recht zur Veröffentlichung habe, nicht aber die OHB.
Zur Frage der personellen Besetzung der OHB-Stiftungsprofessur hatte der Bremer Senat auf eine Kleine Anfrage der Linken in der Bürgerschaft geantwortet: Für die Professur werde ein ordentliches Berufungsverfahren nach dem Bremischen Hochschulgesetz durchgeführt. Dabei habe sich der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft vorbehalten, mit der Entsendung eines Vertreters an der Berufung mitzuwirken. Forschungsinhalte "werden ausschließlich von der künftigen Inhaberin/dem künftigen Inhaber der Professur bestimmt".
Zudem weist der Senat in seiner Antwort darauf hin, die OHB-Stifungsprofessur werde parallel mit der Abteilungsleitung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) wahrgenommen. DLR ist Mitfinanzier der Stiftungsprofessur.
Der Streit um die Zivilklausel der Universität wird möglicherweise erst im November entschieden. Dann oder spätestens im Dezember wird der Akademische Senat, das höchste Gremium der Uni, tagen. Die Zivilklausel werde dann auf der Tagesordnung stehen, kündigte Sprecher Scholz an. Im Wintersemester ist auch eine Veranstaltung zum Thema mit Experten von außerhalb geplant. "Es ist großer Wille des Uni-Präsidenten Wilfried Müller, dieses Thema öffentlich zu diskutieren", sagte Scholz.
OHB bleibt bei seiner Position. "Wir mischen uns nicht ein in die Debatte über Sinn oder Unsinn der Zivilklausel", betonte Sprecher Leuthold. Sollte sie unvereinbar sein mit der vereinbarten Stiftungsprofessur, werde sich das Unternehmen davon zurückziehen. Die Bremer Linken-Bundestagsabgeordnete Agnes Alpers - sie wird namentlich in der Anfrage an die Bundesregierung genannt - verteidigte die kritisierten Behauptungen: "Ich gehe davon aus, dass die für Hochschulpolitik zuständigen Kollegen richtig recherchiert haben." Wenn die Zivilklausel nicht in der Vereinbarung zwischen OHB und der Universität Bremen erwähnt werde, dann möglicherweise in Neben-Verabredungen, sagte Alpers.





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