Bundesverband tagt in Bremen

 - 15.01.2012

Schausteller sprechen über Mindestlohn

Von Frauke Fischer
Bremen. Freimarkt und Mindestlohn - die Geschichte um diese Verknüpfung ist um ein Kapitel reicher. In Bremen hat der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute getagt und darüber gesprochen, wie und ob der Mindestlohn für mitreisende Angestellte garantiert werden kann. Für die SPD ist er ein Muss.
FFür Volksfeste wie den Freimarkt gelten künftig veränderte Zulöaassungsrichtlinien.
Für Volksfeste wie den Freimarkt gelten künftig veränderte Zulöaassungsrichtlinien.

Der Freimarkt hatte im vergangenen Herbst gerade begonnen. Da kündigte Bürgermeister Jens Böhrnsen an, künftig nur noch jene Schausteller auf dem großen Volksfest in der Hansestadt zuzulassen, die ihren Leuten den Mindestlohn zahlten. Böhrnsen meinte damit einen Betrag von 8,50 Euro. Die Schausteller fühlten sich "unter Generalverdacht", ihre Mitarbeiter schlecht zu bezahlen, und es entwickelte sich ein Streit. Der Ton zwischen den betroffenen Parteien hat sich wieder gemäßigt. Doch der Mindestlohn bleibt ein Thema.

Bei seiner aktuellen Tagung in Bremen haben die Schausteller, die im Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute organisiert sind, den Mindestlohn erneut debattiert. Sie verfolgen dabei ein klares Ziel: "Der Mindestlohn darf kein Zulassungskriterium sein", betonte Susanne Keunecke, Vorsitzende des Bremer Vereins der Schausteller und Marktkaufleute. Aber ebenso wie Hans-Peter Ahrens, Präsident des Bundesverbands, ist auch Keunecke klar, dass es eine Regelung geben wird. Die Betriebe hoffen auf eine Vereinbarung zwischen Marktbeschickern und dem Bremer Senat.

Eine Selbstverpflichtung, so Rolf Herderhorst von der Arbeitsgemeinschaft Bremer Märkte, könnte eine Möglichkeit sein, beide Seiten zufriedenzustellen. "Der Mindestlohn als Zulassungskriterium wäre rechtlich auch gar nicht möglich", ist Herderhorst überzeugt.

Als die zum Teil niedrigen Löhne für mitreisende Angestellte und Aushilfskräfte von Betrieben auf dem Bremer Freimarkt im vergangenen Oktober öffentlich wurden, gerieten sich die Marktbeschicker und die Verfechter des Mindestlohns aus Senat und Politik in die Haare. Im November startete die SPD eine Parlamentsinitiative, mit der sie dafür sorgen wollte, Beschäftigten auf Volksfesten und Märkten künftig 8,50 Euro Stundenlohn zu sichern. Die Argumentation von Fraktion und Bürgermeister: Da die Märkte vom Stadtamt organisiert würden und damit bremisch seien, unterlägen sie den Mindestlohn-Anforderungen ebenso wie Aufträge der öffentlichen Hand.

Die Schaustellerverbände sehen das anders und argumentieren unter anderem mit der Gewerbefreiheit. Außerdem, so Susanne Keunecke und Hans-Peter Ahrens gestern, gehe es gar nicht in erster Linie um Höhe und Angemessenheit des Stundenlohns. Die Schausteller beschäftigen sich vielmehr mit der Frage, wie die Arbeitszeit der mitreisenden Angestellten berechnet werden soll. "Die Frage für uns ist: Was ist Arbeitszeit, was ist Bereitschaftszeit, was ist Freizeit?", brachte Keunecke die Verbandsdebatte auf den Punkt.

Dabei gehe es nicht um Aushilfskräfte, die zu Stundenlöhnen vor Ort für Auf- und Abbau sowie in Spitzenzeiten an Fahrgeschäften und Buden beschäftigt werden. Ahrens ist sogar sicher, dass diese Leute "meistens zwischen zehn und 15 Euro bekommen, sonst würden Sie niemanden finden. Ohne Mindestlohn arbeitet niemand, vor allem nicht nachts". Über die Stundenlöhne waren im Oktober indes andere Zahlen im Umlauf. Von sechs Euro und weniger war die Rede.

Was ist Arbeit?

Die mitreisenden Angestellten würden Keunecke zufolge zu Wochenlöhnen über mehrere Monate beschäftigt, Kost und Logis rechnen mit hinein. Aber wie verhält es sich, wenn die Angestellten von einem Marktort zum anderen fahren oder bei Sturm nachts zum Helfen aus dem Bett geholt werden? Handelt es sich dabei um Arbeits- oder um Bereitschaftszeit? "Der Verein positioniert sich noch", sagte Werner Hammerschmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Schausteller und Marktkaufleute. Es gäbe arbeitsintensive Zeiten wie auf dem Freimarkt, aber auch kleinere Volksfeste und die Zeiten dazwischen, so Hans-Peter Ahrens. Die Wochenlöhne berücksichtigten das.

Unterdessen hat sich in Bremen auch die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD-Landesorganisation wieder mit dem Mindestlohn beschäftigt. "Als erster Schritt muss jetzt auch endlich, wie zwischen den Koalitionsparteien vereinbart, in Bremen der Mindestlohn mit einer Untergrenze von 8,50 Euro eingeführt werden", fordern die Vorstandsmitglieder Wolfgang Jägers und Markus Bendig.

Ob es eine gesetzliche Regelung für den Mindestlohn gibt oder im Fall der Schausteller auf eine Selbstverpflichtung hinausläuft, wird sich zeigen. Vielleicht ebnet eine andere Initiative den Weg dorthin. Die Schausteller haben bei ihrer Tagung nämlich auch die Schaffung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs "Schausteller" diskutiert. Ahrens: "Für die modernen Anforderungen reicht ,learning by doing' nicht mehr."






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