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Schon im September letzten Jahres hat sich die SPD auf ihrem Landesparteitag klar positioniert: In das Hochschulgesetz sollte eine Zivilklausel verankert werden, nach der finanzielle Mittel „ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen.“ Nun, da der Akademische Senat der Universität ihre Zivilklausel aus dem Jahr 1986 in der letzten Woche bestätigt hat, will die SPD ihren Parteitagsbeschluss umsetzen und das Verbot militärischer Forschung in Gesetzesform gießen.
Bürgerschaftsabgeordneter Elias Tsartilidis will jedenfalls die Gespräche mit den Hochschulrektoren intensivieren, aber auch mit den Asten, den Vertretungen der Studierenden. Ins Gesetz soll als Vorgabe nur die „Friedliche Forschung“, die konkrete Ausgestaltung, sagt Tsartilidis, solle den Hochschulen überlassen bleiben.
„Ein schwieriges Thema“, meint der SPD-Politiker, denn so ein Paragraf müsse ja „klagefest“ sein, das heißt: Das Verbot militärischer Forschung muss so formuliert sein, dass Professoren mit Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit nicht gegen die gesetzliche Neuerung klagen können. Für die SPD ist deshalb wichtig, mit einer Zivilklausel im Hochschulgesetz die universitäre Grundlagenforschung nicht zu gefährden.
Und die Grünen? Sie sind offenbar weniger von der Notwendigkeit einer Ergänzung des Hochschulgesetzes als von der Idee überzeugt, gut mit dem Koalitionspartner zusammenzuarbeiten: „Wenn die SPD diese Initiative einbringt, werde ich mich dem nicht verschließen“, sagt etwa die wissenschaftpolitische Sprecherin, Silvia Schön. Das habe auch etwas mit koalitionärer Solidarität zu tun. Allerdings: „Bei uns steht die Selbstorganisation der Hochschulen im Fokus, nicht gesetzliche Verpflichtungen“, sagt sie, und fragt, ob denn nicht die jetzige Formulierung im Hochschulgesetz ausreiche.
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