Mindestlohndebatte im Bremer Senat

 - 10.02.2012

Wohlfahrtspflege erwartet zusätzliche Kosten

Von Rainer Kabbert
Bremen. Was kostet der geplante Mindestlohn in Bremen? Rot-Grün ist optimistisch, sieht auch für Wohlfahrtsverbände keine einschneidenden Konsequenzen, wenn das geplante Gesetz im April beschlossen wird. Die Verbände aber widersprechen vehement: Die Kostenbelastungen liegen für sie im siebenstelligen Bereich. Und sie erwarten vom Senat bei den aktuellen Haushaltsberatungen Kompensation.
Sie warnen vor finanziellen Konsequenzen des geplanten Mindestlohns: Uwe Mühlmeyer (links) vom Verband arbeitsmarktpolitischer Dienstleister und Arnold Knigge von der Landesgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Sie warnen vor finanziellen Konsequenzen des geplanten Mindestlohns: Uwe Mühlmeyer (links) vom Verband arbeitsmarktpolitischer Dienstleister und Arnold Knigge von der Landesgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Wohlfahrtsverbände und arbeitsmarktpolitische Dienstleister sind alarmiert: Passiert der rot-grüne Gesetzentwurf zum Mindestlohn die Bürgerschaft, entstehen nach ihren Berechnungen "nennenswerte Mehrkosten" für die Unternehmen. "Wir erwarten, dass die Politik die finanziellen Folgen eines Mindestlohns berücksichtigt", sagt Arnold Knigge, Vorstandssprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG).

Zusammen mit Uwe Mühlmeyer, Vorstand des Verbands der arbeitsmarktpolitischen Dienstleister (VaDiB), präsentierte er unserer Zeitung Zahlen über die Konsequenz eines Mindestlohns in Bremen: Tritt das Gesetz im Juli in Kraft, würden die Verbände allein 2012 mit Mehrkosten von weit über 1,4 Millionen Euro belastet. Mit steigender Tendenz im Jahr 2013. Knigge und Mühlmeyer stellten klar: Verbände und Beschäftigungsträger könnten dies nicht aus eigener Kraft bewältigen.

SPD und Grüne hatten am Dienstag einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn präsentiert, der in Paragraf 4 den Bereich der Zuwendungen des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven regelt. Wohlfahrtsverbände wie etwa die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas erhalten für ihre Leistungen - beispielsweise im Bereich psychisch Kranker oder in den Kitas - genau diese Zuwendungen und müssten dann die geforderten 8,50 Euro an ihre Beschäftigten zahlen.

Betroffen sind auch Träger öffentlich geförderter Beschäftigung wie bras (Arbeiten für Bremen), die neben Ein-Euro-Jobs auch sozialversicherungspflichtige Stellen anbieten, die von den Jobcentern gefördert werden. Die LAG geht von rund 420 Jobs aus, für die in den Unternehmen der Landesarbeitsgemeinschaft weniger als 8,50 Euro bezahlt wird. Bei Einführung des Mindestlohns würden Mehrkosten von über 660000 Euro entstehen. Das Gros betrifft Schülerfahrdienste (252 Arbeitnehmer mit einer Mehrbelastung von 209000 Euro), Hilfsdienste etwa im Kita-Bereich und bei der Tagesbetreuung älterer Menschen sowie Reinigung, Hauswirtschaft und Verpflegung (108 Beschäftigte und 148000 Euro Mehrkosten). Ins Kontor schlagen aber auch Fremdleistungen mit über 200000 Euro.

"Wir sind keine Betonköpfe"

Der Verband arbeitsmarktpolitischer Dienstleister (VaDiB) beziffert die Mehrbelastung auf dem Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung in diesem Jahr auf 525000 Euro in Bremen und 200000 Euro in Bremerhaven. 2013 würden sie in Bremen und Bremerhaven auf über 1,13 Millionen Euro ansteigen. Die Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigen Verträgen bekommen ihren Lohn vom Jobcenter und dem Bundesverwaltungsamt. Müssten für die rund 360 Mitarbeiter auf dem so genannten zweiten Arbeitsmarkt 8,50 Euro bezahlt werden, kämen die Beschäftigungsträger offenbar in Bedrängnis: "Wir könnten die höheren Kosten durch den Mindestlohn auch durch betriebswirtschaftliche Umstrukturierungen nicht ausgleichen", meint Mühlmeyer, "wir haben hier keinerlei Reserven."

Ähnlich argumentiert Knigge für die Wohlfahrtspflege. "Wir sind nicht die Betonköpfe, die nur mehr Geld wollten", beteuert der frühere Sozial-Staatsrat und verweist auf Modelle der Kooperation zwischen den Verbänden, um finanzielle Ressourcen zu gewinnen. Doch nun erwarte man zeitgleich mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine Anpassung der bestehenden Verträge, insbesondere bei den Fahrdiensten. Das haben Mühlmeyer und Knigge den Fraktionsvorsitzenden Björn Tschöpe (SPD) und Matthias Güldner (Grüne) gestern auch in Briefen Schwarz auf Weiß mitgeteilt: Die notwendigen Mehrausgaben sollten bei den anstehenden Beratungen der bremischen Haushalte 2012 und 2013 berücksichtigt werden.

Kopien haben auch die betroffenen Senatoren erhalten: Martin Günthner (Arbeit), Renate Jürgens-Pieper (Bildung) und Anja Stahmann (Soziales). Gleichwohl sind LAG wie auch VaDiB für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag, um die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu verringern und die soziale Situation der Betroffenen zu verbessern.

"Doch vieles ist nicht zuende gedacht in dem Gesetz", mutmaßt Mühlmeyer. So habe sich der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Reinken, überrascht zu den denkbaren Folgen auf seiten der Beschäftigungsträger geäußert. Nun will sich der Bürgerschaftsabgeordnete dafür einsetzen, diesen so genannten zweiten Arbeitsmarkt aus dem Gesetz herauszunehmen. "Dass verwundert uns sehr", sagt Mühlmeyer. "Wir sehen das sehr kritisch, die Schwächsten der Schwachen vom Mindestlohn auszunehmen."

Wohlfahrtsverbände und Beschäftigungsträger suchen nun das Gespräch mit der Politik. Grünen-Fraktionschef Güldner zeigte sich vor Tagen überzeugt, dass der geplante Mindestlohn die Wohlfahrtsverbände nicht zu finanziellen Nachforderungen veranlassen werde. Darüber wird offensichtlich nun zu reden sein.






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