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Die Zeugen Jehovas sind nach dem jüngsten Urteil in Rheinland-Pfalz in 14 Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, und damit den großen Kirchen gleichgestellt. Nur in Bremen und Baden Württemberg haben sie diesen rechtlichen Status noch nicht. „Wir haben eine jahrelange Diskussion geführt“, sagt Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Bremer Grünen. „Unter anderem haben wir intensive Gespräche mit Aussteigern und Sektenbeauftragten geführt. Die Grünenfraktion hatte von Anfang an große Bedenken, die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen.“
Die Zeugen Jehovas waren 2006 zuerst in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Anschließend stellten sie Anträge auf eine sogenannte "Zweitverleihung der Körperschaftsrechte" in allen anderen Bundesländern. „Wenn eine Glaubensgemeinschaft zur Körperschaft des öffentlichen Rechts aufsteigt, dann stehen ihr spezifische Rechte zu“, erklärt der Bremer Religionswissenschaftler Hans Gerhard Kippenberg.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts könne beispielsweise Steuern einziehen oder konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten. „Um diesen rechtlichen Status zu erhalten, muss es sich bei der Religionsgemeinschaft um eine echte Organisation handeln, die für längere Zeit besteht“, so Kippenberg. Eine weitere Bedingung ist zudem die Rechtstreue der jeweiligen Organisation.
Und genau an dieser Rechtstreue zweifeln viele Kritiker der Zeugen Jehovas. In der Bremischen Bürgerschaft wurde zuletzt im Mai gegen eine Anerkennung der Glaubensgemeinschaft gestimmt. „Wir hatten und haben erhebliche Zweifel daran, ob die Zeugen Jehovas sich verfassungskonform verhalten“, so der Grünen-Fraktionsvorsitzende Güldner. Deshalb haben alle Fraktionen einstimmig gegen ein entsprechendes Gesetz gestimmt.
Als Grund für die Bedenken nannte die SPD-Fraktion damals unter anderem, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen ablehnten – Grundrechtsverletzungen, die Leib und Leben gefährdeten. Und, dass die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern in dieser Gemeinschaft zum Beispiel durch Züchtigungen beeinträchtigt werde.
Auch in Rheinland Pfalz hatte das Land, die Rechtstreue der Zeugen Jehovas angezweifelt. Doch das Verwaltungsgericht Mainz wies den Ablehnungsbescheid zurück. Fundamentale Verfassungsprinzipien würden von der Gemeinschaft beachtet und eingehalten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
„Ich glaube nicht, dass das Urteil in Rheinland-Pfalz Auswirkungen auf Bremen hat“, sagt André Städler, Pressesprecher der SPD-Fraktion. Man habe das Thema schließlich parlamentarisch bearbeitet. Gekippt werden kann diese Entscheidung nur noch durch das Bundesverfassungsgericht. Denn die Zeugen Jehovas haben im Juni 2011 Verfassungsbeschwerde eingereicht, um auch in Bremen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. „Ob das Bundesverfassungsgericht das Bremer Parlament jedoch zwingen kann, ein Gesetz zu verabschieden, ist eine spannende Frage“, sagt auch Grünen-Fraktionschef Güldner. „Davon sind wir jedoch noch weit entfernt.“ Diese Vermutung bestätigt eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts: Wann es zu einem Urteil komme, sei derzeit noch vollkommen unklar. Man sei gerade dabei, sich in das Thema einzuarbeiten.
Gajus Glockentin von den Zeugen Jehovas erwartet mit Spannung die Entscheidung des Gerichts. „Das Urteil in Rheinland Pfalz hat deutlich gemacht, dass die Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas irrelevant sind.“ Dennoch glaubt auch er nicht, dass das jüngste Urteil direkte Auswirkungen auf Bremen hat. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Politiker ihre Haltung überdenken. Wir müssen jetzt abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.“
Bürgermeister und Kirchensenator Jens Böhrnsen war zu dem Thema nicht zu erreichen. Sein Sprecher verweist auf das Verfahren, in dem die Anerkennung von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das Parlament entschieden werde und nicht durch die Verwaltung.






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