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Beförderungen. Im Gefüge der bremischen Dienststellen und Behörden stellen Höhergruppierungen immer ein heikles Thema da, zumal wenn es um die oberen Gehaltsregionen geht. Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) will jetzt ihre Hand darauf halten - sie will in Zukunft allein darüber entscheiden, welcher Job wie eingestuft wird. Und daran hängt eben auch die Besoldung. Doch die Senatoren wollen sich die Beförderungs-Hoheit augenscheinlich nicht ohne Widerworte wegnehmen lassen - eine Entscheidung im Senat ist in dieser Woche erstmal ausgesetzt worden. Offenbar besteht weiterer Beratungsbedarf. Ob jetzt am kommenden Dienstag abgestimmt wird, wurde noch nicht geklärt.
Bisher hatten traditionell die jeweiligen Ressorts das Recht, Posten zu bewerten - also auch eine höhere Eingruppierung zu veranlassen. Das möchte das Finanzressort jetzt von Grund auf ändern. "Der Senat überträgt die Befugnis der Bewertung von Dienstposten auf die Senatorin für Finanzen", heißt es in einer internen Beschlussvorlage, die in den vergangenen Tagen für erkennbare Unruhe bei den Behördenleitungen gesorgt hat.
Das vorweg: Das Finanzressort ist für das Bremer Personal fachlich zuständig und verantwortlich. Dort laufen die Personalplanungen und auch das Budget für Gehälter und Pensionen zusammen. Es gibt Mitarbeiter der Verwaltung, die halten es selbstverständlich für unerlässlich, dass an die Bewertung und Besoldung von Beamten auf Chefebene auch einheitliche Kriterien angelegt werden. Im Jahr 2005 ist dafür sogar ein Ausschuss eingesetzt worden. Und es wird darauf verwiesen: Auch in Zukunft könne Karoline Linnert nicht gegen die anderen Ressorts handeln - in Streitfällen müsse der Senat zwischen Finanzbehörde und dem jeweiligen Fachressort schlichten. So legt es die Geschäftsordnung des Kabinetts fest.
Kriterien nicht immer klar
In den vergangenen Jahren hat es fortwährend Versuche gegeben, einheitliche Kriterien für die Bewertung der sogenannten Beförderungsämter festzulegen. Wie ein Job bei der Behörde eingestuft wird, das hängt von mehreren Merkmalen ab. Ein Beispiel aus den aktuellen Unterlagen des Senats: Stellvertretende Abteilungsleiter können dann auf ein Gehalt der Klasse B2 hoffen, wenn sie ihre Aufgabe "besonders eigenständig" erledigen. Sonst gibt es weniger. Die Soldgruppe B2 übrigens liegt bei 6200 Euro plus Familienzuschlägen. Die nächst höhere B3-Besoldung gibt es dann nur für Leiter von Dienststellen und oberen Landesbehörden. So jedenfalls lautet die Regel. Klar erkennbar sind die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Gehaltsstufen nicht immer, an vielen Stellen ist lediglich von "Verantwortung" und "Bedeutung" die Rede.
Die Gehaltsklassen, um die es bei der Auseinandersetzung zwischen den Senatsressorts geht, beginnen bei A15, was einem Einstiegsgehalt von knapp 4300 Euro entspricht. Genaue Zahlen darüber, wie viele Behördenmitarbeiter in der Spitzenklasse B sowie den Klassen A15 und A16 eingestuft sind, konnte das Finanzressort gestern nicht nennen.
Grundsätzlich, heißt es im letzten Bericht des Finanzressorts zur Personalentwicklung aus dem Jahr 2010, sei die Zahl der Beförderungen im öffentlichen Dienst der Stadt seit 2002 kontinuierlich gesunken. Die Statistik zeigt, dass es in der Kernverwaltung meist Beamte des gehobenen Dienstes sind, die sich über einen Gehaltssprung freuen dürfen.



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