| Das Wilhelm Kaisen-Quiz » |
Die Bundesversammlung wird zur Hälfte von den 620 Bundestagsabgeordneten gestellt. Die anderen 50 Prozent benennen die Parlamente in den Bundesländern. "Die Landtage haben die Wahl unverzüglich vorzunehmen", heißt es im "Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung". Die Bremische Bürgerschaft ist darauf eingestellt, diesem Anspruch gerecht zu werden. Dies würde dadurch erleichtert, dass die Abgeordneten in dieser Woche ohnehin zu ihrer Februar-Plenarsitzung zusammenkommen. Wenn bis morgen die Post aus Berlin eingehe und klar sei, dass es bei fünf Bremer Vertretern bleibe, könnte die Bürgerschaft gleich am Donnerstag über die Kandidatenvorschläge abstimmen, so Parlamentssprecher Horst Monsees. Sollte dies zeitlich zu eng werden, müsste der Landtag in naher Zukunft zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Bleibt es - neben den sechs Bremer Bundestagsabgeordneten - bei den fünf Vertretern aus der Hansestadt, geht es noch um die Verteilung der Plätze an die Fraktionen. Bei früheren Bundespräsidentenwahlen hatten SPD und CDU je zwei bremische Vertreter entsandt, die Grünen einen. Einflussfaktor ist das Ergebnis der vergangenen Bürgerschaftswahl. Am 22. Mai 2011 hatten die Sozialdemokraten um rund zwei Prozent zugelegt und waren auf 38,6 Prozent gekommen. Die CDU hingegen war von gut 25 Prozent auf gut 20 Prozent abgesackt. Deshalb wird kalkuliert, dass die SPD diesmal drei und CDU sowie Grüne je einen Vertreter zur Teilnahme an der Gauck-Wahl vorschlagen können.



Regenwahrscheinlichkeit:



