Trikot-Verkauf

 - 06.11.2009

Streit um Real-Madrid-Trikots

Bremen. Das Stadtamt geht gegen private Anbieter von Sportwetten wie etwa bwin vor. Wie konsequent, das hat Karstadt jetzt zu spüren bekommen. Denn das Karstadt-Sporthaus verkauft nicht nur Werder-Trikots, sondern auch Leibchen so renommierter Clubs wie dem AC Mailand und Real Madrid. Damit soll nach dem Willen des Stadtamtes Schluss sein. Grund: Auf den Trikots prangt der Schriftzug des Sponsors bwin, nach eigenen Angaben die Nummer 1 in Sachen Online-Wettspiele. Inzwischen beschäftigt die Sache auch die Gerichte.
Das Stadtamt hat Karstadt den Verkauf von Trikots der internationalen Spitzenclubs Real Madrid – unser Foto zeigt die weiße Heim- und die blaue Auswärtskluft – und AC Mailand verboten: Wegen des Schriftzuges bwin auf den Fan-Artikeln. Nun ist darum ein Rechtsstreit entbrannt.
Das Stadtamt hat Karstadt den Verkauf von Trikots der internationalen Spitzenclubs Real Madrid – unser Foto zeigt die weiße Heim- und die blaue Auswärtskluft – und AC Mailand verboten: Wegen des Schriftzuges bwin auf den Fan-Artikeln. Nun ist darum ein Rechtsstreit entbrannt.

Der Aufdruck bwin ist nach Auffassung des Stadtamtes eine hierzulande unzulässige Werbung. Hintergrund: In Deutschland gilt das staatliche Glücksspiel-Monopol. Also hat die Behörde dem Sporthaus den weiteren Verkauf von Mailand- und Madrid-Trikots verboten, mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig hat das Stadtamt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht – für den Fall, dass Karstadt die Fan-Artikel doch nicht aus dem Sortiment nimmt. Das Zwangsgeld, es wurde später auf 1000 Euro gesenkt, würde dabei für jedes einzelne Trikot fällig, das über die Ladentheke geht.

Die Warenhaus-Kette, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, erhob Klage. Mit Erfolg: Im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, die Untersagungsverfügung sei „offensichtlich rechtswidrig“. Begründung: Zwar sei der Schriftzug bwin Werbung für unerlaubtes Glücksspiel und deshalb problematisch. Allerdings sei bwin nicht Sponsor von Karstadt, sondern der Fußball-Clubs. Anders gesagt: Finanziell macht es für das Warenhaus keinen Unterschied, welches Logo auf den Trikots zu finden ist. Es geht nur darum, den Original-Fan-Artikel verkaufen zu können. Daher, so die Richter, betreibe Karstadt nicht im eigentlichen Sinne Werbung für bwin.

Außerdem, argumentiert das Gericht weiter, müsse das Stadtamt die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. In diesem Fall gehe es dabei etwa um die Frage, wie viele Trikots eigentlich verkauft werden. Das Stadtamt schätzt die Zahl auf 100 pro Woche, nach Karstadt-Angaben sind es wöchentlich nur fünf. Die genaue Zahl ist laut Gericht wichtig, um die Dimension des Problems zu beschreiben. Je mehr Trikots verkauft werden, desto größer die unerwünschte Werbewirkung.

Überdies, heißt es in dem Beschluss weiter, hätte das Stadtamt berücksichtigen müssen, dass AC-Mailand- oder Real-Madrid-Trikots in Bremen zum Beispiel auch übers Internet gekauft werden können. Und auch im niedersächsischen Umland, etwa in Brinkum, seien die Leibchen zu haben, heißt es. Anders gesagt: Was wäre gewonnen, wenn das Karstadt-Sporthaus als Bezugsquelle ausscheiden würde? Diese Frage habe die Behörde nicht beantwortet. Fazit des Gerichts: Dem Verkaufs-Verbot liegt ein Ermessensfehler zugrunde; Karstadt darf die Trikots weiter vertreiben. Damit ist wiederum die Behörde nicht zufrieden und hat Beschwerde eingereicht. Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht.

„Wir sehen da rechtlichen Klärungsbedarf“, begründet Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens die Entscheidung, den Rechtsstreit weiterzutreiben. Seine Behörde erhoffe sich konkrete Aussagen darüber, bis zu welchem Punkt das Stadtamt einschreiten darf. „Hängt das von der Zahl der verkauften Trikots ab? Hängt es von der Größe des Unternehmens ab?“ Das Verfahren solle Antworten zum Beispiel auf diese Fragen liefern. Was die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel angehe, verfolgten Innenressort und Stadtamt eine „Null-Toleranz-Strategie“. Vor diesem Hintergrund sei die Behörde auch gegen Karstadt vorgegangen.

Die Fans selbst, betont Wilkens dagegen, müssten nichts befürchten. Sie dürfen die Trikots ihrer Lieblings-Mannschaft weiter tragen – egal, ob mit oder ohne bwin.





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