Nato-Luftangriff in Kundus

 - 20.11.2009

Bremer Anwalt fordert Entschädigung von Regierung

Von Rainer Kabbert
Bremen. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Der Bremer Karim Popal vertritt mit drei anderen Anwälten die Interessen von 78 afghanischen Familien der zivilen Opfer des Nato-Bombardements bei Kundus. Am Dienstag regten sie in einem Brief an das Bundesverteidigungsministerium Vorgespräche an, um Zivilklagen zu vermeiden. Die Bundeswehr hatte Anfang September Luftunterstützung im Kampf gegen die Taliban angefordert, die zwei Tanklastzüge entführt hatten. Dem Bombardement sind auch Zivilisten zum Opfer gefallen.
Der Bremer Anwalt Karim Popal vertritt Opfer des NATO-Luftangriffes in Kundus.
Der Bremer Anwalt Karim Popal vertritt Opfer des NATO-Luftangriffes in Kundus.

Dreieinhalb Wochen nach dem Luftangriff hatte die Kabuler Regierung den Familien von 30 getöteten Zivilisten aus dem Dorf Tschadador je 2000 Dollar gezahlt, ließ der Gouverneur der Provinz Kundus Ende September mitteilen. Beide Zahlen bezweifelt Popal. Der Deutsch-Afghane vermutet an die 168 zivile Opfer, und die 30 mal 2000 Dollar, die angeblich aus dem Kabuler Präsidentenamt stammen, lassen sich nach Informationen seiner Gewährsleute als Bewegungen im Haushalt der Zentralregierung nicht nachweisen. Wer aber zahlte dann? Die Bundeswehr hatte jedenfalls jede Beteiligung an Entschädigungszahlungen bestritten.

Popal und Kollegen haben, mit Hilfe der UN-Organisation UNAMA und afghanischen Menschenrechtsorganisationen eine Liste mit Namen der Opfer (Verletzte und Tote) und der Situation der Hinterbliebenen erstellt. Da ist etwa die Mutter von sechs Kindern, deren ältestes gerade 11 Jahre alt ist. Ihr Mann kam während des Nato-Bombardements ums Leben, als er Benzin von dem Tankwagen abzapfen wollte. Wie aber will die Familie künftig überleben, wenn der Ernährer nicht mehr da ist?, fragt Popal. 'Wäre ich ein Mann, würde ich mich jetzt den Taliban anschließen', zitierte der Bremer die Frau. Und was, fragt Popal, wird aus dem 12-Jährigen, der Vater, Onkel und Großmutter verloren hat, nun mit seiner psychisch kranken Mutter lebt?

Neben Familien, die ihn zu gerichtlichen Schritten ermächtigt haben, hat Popal auch mit Dorfbewohnern gesprochen, die Freunde oder Verwandte vermissen. Am dramatischen Abend im September sind sie ebenfalls zum Kundus-Fluss gegangen - und nicht zurückgekehrt. Popal spricht von bis zu 50 Vermissten.

Noch hofft Popal auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitert sie, wollen die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen. Der inzwischen nach Deutschland zurückgekehrte Oberst Georg Klein hatte am 4.September die Luftunterstützung der Nato-Flugzeuge angefordert, weil er in den beiden von den Taliban gekaperten Tankwagen eine Gefahr für den Bundeswehrstandort Kundus gesehen hatte. Dieser liegt rund 20 Autominuten vom Ort des Bombardements entfernt.

In einem Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft haben die vier Anwälte Akteneinsicht sowie Zulassung als Nebenkläger gefordert. Die Bundesanwaltschaft bestätigt den Eingang mehrerer Strafanzeigen wegen vermeintlicher Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Danach macht sich strafbar, wer einen militärischen Angriff durchführt und dabei sicher die Tötung und Verletzung von Zivilisten erwartet - und dies in einem Ausmaß, das in keinem Verhältnis zum militärischen Vorteil steht. Bisher hat die Bundesanwaltschaft das verneint, wird eine Entscheidung aber erst nach Auswertung umfangreicher Unterlagen treffen.

Verteidigungsminister zu Guttenberg rechtfertigte die Luftangriffe, auch wenn es Fehler bei der Einhaltung der Einsatzregeln gegeben habe. Es hätte auch dann zum Luftschlag kommen müssen, wenn keine Verfahrensfehler gemacht worden wären, erklärte er.

Popal und Kollegen gehen dagegen davon aus, dass von den Tanklastzügen keine Gefahr für die Bundeswehr ausgegangen ist, da sie weg vom Bundeswehrstandort gelenkt worden sind. 'Die Bundeswehr hätte auch anders handeln können', behauptet der Bremer Anwalt. Warum habe man nicht andere Maßnahmen wie etwa Tiefflüge über den Tankern ergriffen, um Zivilisten zu warnen?

Gestützt wird diese Sicht durch einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über Äußerungen des deutschen Generals Ramms (Nato-Kommandeur im Operationshauptquartier in Europa). Danach haben die amerikanischen Kampfpiloten fünfmal nachgefragt, ob sie wirklich ohne Vorwarnung die Menschen bei den Tanklastwagen bombardieren sollten.

Leichten Herzens geht Popal nicht gegen die Bundesregierung vor. Immerhin hat er neben der afghanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft und war - im Auftrag der Max-Planck-Gesellschaft für Völkerrecht - am Aufbau der afghanischen Justiz beteiligt. 'Doch es geht jetzt darum, diesen armen Leuten zu helfen, die ihre Ernährer verloren haben', beteuert Popal.

Aber auch, sagt er, um den Ruf der Bundeswehr zu retten, die er nicht in einem Topf mit den US-Truppen sehen möchte. Die in der Operation Enduring Freedem ganz anders aufträten als deutsche Soldaten. 'Schamloser.' In der Bundeswehr seien es nur ein, zwei Leute, die Fehler gemacht hätten, sagt er. Nun sollte von deutscher Seite signalisiert werden, erlittenen Schaden wieder gutzumachen.

Seit dem fatalen Nato-Beschuss war Popal zwei mal in Afghanistan. Keine ungefährliche Mission, denn in der Region Kundus sind Taliban und Warlords aktiv. Und auch der Gouverneur von Kundus, der die Entschädigung für 30 Hinterbliebene ausgezahlt hatte, scheint nicht der beste Freund des Bremers zu sein. Er empfahl einem Hinterbliebenen, der mehrere Familienangehörige verloren hatte, doch besser auf Pilgerreise nach Saudi-Arabien zu gehen anstatt mit dem deutschen Anwalt zu reden.

Die letzte Reise an den Hindukusch bis vergangenen Sonntag ist für ihn aber auch an psychische Grenzen gegangen. Wenn weinende Frauen und Männer von Leichen ohne Kopf berichten, sind Grenzen der Belastbarkeit fast schon überschritten.

Popal und die drei anderen Anwälte aus Berlin und Frankfurt stehen mit ihrer juristischen Initiative offenbar nicht allein. Zusammen mit anderen Anwälten sollen Kommissionen gebildet werden, wenn es wieder einmal zu 'Kollateralschäden' kommt: 'Wir wollen gegen jedes Land Zivilklagen einreichen, wenn es an Bombardements mit zivilen Opfern beteiligt ist', kündigt der Bremer Jurist an.





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