Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder

 - 24.11.2009

Senatorin will sich für gerechteres Hartz-IV einsetzen

Von Bernd Schneider
Bremen. 215 Euro für ein Vorschulkind - damit muss eine Hartz-IV-Familie auskommen, 164 Euro Kindergeld (für das erste Kind) schon eingerechnet. Anfang 2009 hat das Bundessozialgericht Verfassungsbedenken geäußert, jetzt prüfen die Verfassungsrichter. Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) will das Urteil nicht abwarten, sondern jetzt handeln.

Mittwoch und Donnerstag will sie das Thema auf die Tagesordnung setzen bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, die unter bayerischem Vorsitz in Berchtesgaden tagt. 'Wir rechnen mit einem Urteil der Verfassungsrichter im Februar', sagt Rosenkötter. Und es zeichne sich ab: 'Die Art, wie die Regelsätze für Kinder ermittelt werden, wird keinen Bestand haben.'

Bislang gilt: Für Kinder unter sechs Jahren zahlt die Hartz-IV-Behörde pauschal 60 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen, bei älteren bis zu 80 Prozent. Die Bundessozialrichter kritisieren diese Ungleichbehandlung und die prozentuale Kürzung als 'willkürlich'. Das Bundesverfassungsgericht hat bei einem mündlichen Verhandlungstermin im Oktober bereits durchblicken lassen, dass es diese Auffassung teilt.

Höchst umstritten, sagt Rosenkötter, sei schon allein die Art, wie der Bedarf für einen Erwachsenen berechnet wird: 'Grundlage ist das Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent unserer Gesellschaft.' Sie bilden die 'Referenzgruppe' für die Hartz-IV-Höhe. Der tatsächliche Bedarf - Kosten für Lebensmittel, Kino, Bus und Bahn, Büchereikarten - sei nicht der Maßstab.

Doch in der Referenzgruppe würden die Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung sowie Ein-Euro-Jobber mitgezählt. Legt man Daten des statistischen Bundesamtes zu Grunde, stellen sie zusammen rund zehn Prozent der Bevölkerung, also 50 Prozent der Referenzgruppe. 'Das führt zu einem Zirkelschluss', kritisiert Rosenkötter und erläutert: Wie viel Geld einem Hartz-IV-Empfänger zusteht, hänge damit zu einem erheblichen Teil vom Einkommen gerade dieser Gruppe ab. Und: Mit steigender Zahl von Hartz-IV-Familien spiegeln sich in der Referenzgruppe die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter immer weniger.

Rosenkötter will nun darauf drängen, Hartz-IV-Empfänger aus der Referenzgruppe herauszunehmen. Zudem müsse der unrechtmäßige Zustand für Kinder beseitigt werden: 'Das wird zwar teurer, aber es ist verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch gerecht.' Das Urteil der Verfassungsrichter will sie nicht abwarten, sondern schon jetzt die Zügel in die Hand nehmen: 'Wir machen damit auch deutlich, dass wir nicht die Getriebenen sind.' Wie viel Geld künftig auf den Konten von Hartz-IV-Familien eingeht, darauf will Rosenkötter sich allerdings nicht festlegen. 'Die Details müssen Arbeitsgruppen errechnen.'

Daneben sucht die Senatorin den Schulterschluss mit den Ländern im Streit um die Zukunft der Hartz-IV-Verwaltung, in Bremen die Bagis. 'In ganz schwierigen Beratungen hatten die Länder schon vor einem Jahr eine gemeinsame Linie gefunden', sagt sie. Gescheitert sei diese an der CDU-Bundestagsfraktion vor der Wahl. Der Kompromiss wäre darauf hinaus gelaufen, Integration in den Arbeitsmarkt und Sozialleistungen in einer gemeinsamen Behörde von Bund und Kommunen zu belassen. Die schwarz-gelbe Koalition will dagegen beide Bereiche trennen. Bremens Senatorin hofft nun, den gemeinsamen Geist der Länder in Berchtesgaden wieder heraufbeschwören zu können: 'Wir haben ein Jahr bei der Umsetzung verloren. Das ist unverantwortlich angesichts der Aufgaben, die wir vor uns haben.'






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