Senat setzt sich für Kinder- und Arbeitnehmerrechte ein

 - 17.12.2009

Was Bremen im Bundesrat bewegt

Von Sara Sundermann
Bremen. Heute entscheidet der Bundesrat über vier Bremer Gesetzesinitiativen: Abgestimmt wird über mehr Rechte für Kinder, eine verlängerte Altersteilzeit, die Beibehaltung eines einzigen Amtes für Arbeitslose und bessere Bedingungen bei Tiertransporten. Bremen macht sich im Bundesrat vor allem für Kinder- und Arbeitnehmerrechte stark. Der Senat setzte sich 2009 in der Länderkammer für Leiharbeiter, ältere Arbeitnehmer und Praktikanten ein und wollte ein Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule und Transsexuelle im Grundgesetz verankern.
Vorfahrt für Kinderrechte
Ein Mädchen demonstriert für "Vorfahrt für Kinderrechte".

Nur durch eine Initiative im Bundesrat können die Länder bundesweit gültige Gesetze vorschlagen oder verändern. Stimmt die Länderkammer einer Gesetzesinitiative zu, dann wird sie im Bundestag diskutiert. Zehn Initiativen hat der Senat in diesem Jahr im Bundesrat angeschoben, häufig gemeinsam mit Hamburg, Berlin und Rheinland-Pfalz. Hier findet sich ein chronologischer Überblick über alle Bremer Bundesratsinitiativen 2009:

1. Energiespar-Standards verschärfen

Dem Bremer Vorschlag für strengere Klima-Richtlinien beim Hausbau stimmte der Bundesrat zu. Neu errichtete Häuser, aber auch Altbauten müssen nun eine bessere Wärmedämmung erhalten und stromsparende Heizsysteme einbauen.

2. Rechte von Praktikanten definieren

Praktikanten werden häufig als günstige Arbeitskräfte ausgebeutet. Bremen wollte die Bezahlung und die Rechte im Praktikum gesetzlich klar stellen. Praktikanten sollen nach dem Willen des Senats angemessen bezahlt werden. Der Bundesrat hat noch nicht über die Initiative entschieden. Er setzte sie vorerst von der Tagesordnung ab und könnte sie später wieder aufgreifen.

3. Robben schützen

Bremen forderte ein Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Handels mit Erzeugnissen, die aus Robben hergestellt werden. Fast zeitgleich beschloss das Europäische Parlament eine ähnliche Verordnung und verbot den Robbenhandel. Der Bundesrat entschied, die EU-Verordnung schnellstmöglich umzusetzen.

4. Lohndumping verhindern

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt, wann ein Betrieb seine Angestellten einem Dritten überlassen darf. Bremen wollte dieses Gesetz ändern, um Leiharbeiter mit der Stammbelegschaft in Bezug auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen gleichzustellen. Arbeitnehmer sollen außerdem maximal 24 Monate entliehen werden. Der Vorschlag wurde vom Bundesrat abgelehnt.

5. Antidiskriminierung ins Grundgesetz

Bremen will den Artikel 3 der Verfassung ergänzen, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert: Nicht nur aufgrund seiner Religion, seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts, sondern auch aufgrund seiner sexuellen Identität soll niemand diskriminiert werden. Lesben, Schwule oder Transsexuelle seien auch heute noch Anfeindungen ausgesetzt, argumentierte der Senat.

6. Keine Klagen über spielende Kinder

Bremen will im Bundes-Immissionsschutzgesetz klarstellen, dass Kinderlärm keine schädliche Umweltwelteinwirkung darstellt. Wird die Änderung umgesetzt, dann wäre es künftig nicht mehr möglich, Nachbarn wegen ihrer zu lauten Kinder zu verklagen. Kindertagesstätten wären zudem auch in reinen Wohngebieten zulässig. Der Bundesrat überwies den Antrag in einen Fachausschuss.

7. Tiertransporte verbindlich verbessern

Ein Transport von Schlachttieren soll maximal acht Stunden dauern dürfen. Im Transporter sollen die Tiere nach dem Willen des Bremer Senats mehr Platz haben. Konkretere Regelungen des Tierschutzes sollen es möglich machen, die Transporte künftig stärker zu kontrollieren.

8. Kinderrechte stärken

Als die Bundesrepublik Deutschland 1989 der UN-Kinderrechtskonvention zustimmte, tat sie es mit Einschränkungen: Die internationale Konvention sollte zum Beispiel nicht mehr Macht haben als das nationale Ausländerrecht. Kinder sollten trotz der Konvention nicht unerlaubt nach Deutschland einreisen können. Diese Einschränkungen will Bremen aufheben. Neben Österreich verhängt Deutschland als einziges Land in Europa Abschiebehaft für Kinder.

9. Altersteilzeit verlängern

Auch um für Firmen einen Anreiz zu schaffen, ältere Mitarbeiter lange zu halten und nicht in die Arbeitslosigkeit zu drängen, entstand das Modell der Altersteilzeit, das die Agentur für Arbeit finanziell fördert. Diese Förderung endet am 31. Dezember 2009. Bremen will sie bis 2014 verlängern.

10. Nur ein Amt für Arbeitslose

Die Agentur für Arbeit und die Stadt betreiben gemeinsam die Bagis. Das verstößt jedoch gegen das Grundgesetz und soll sich nun ändern. Es gäbe dann zwei Ämter, die Hartz-IV-Empfänger betreuen. Bremen will diese Aufspaltung verhindern und deshalb das Grundgesetz ändern.

Über die Gesetzesinitiativen 7. bis 10. stimmt der Bundesrat heute ab.






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