| Das Bürgerschaftswahl-Quiz » |
Die CD soll nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz speziell für den Bremer Wahlkampf produziert worden sein. Gegenwärtig prüft die Staatsanwaltschaft die CD auf jugendgefährdenden beziehungsweise volksverhetzenden Inhalt. „Unabhängig davon, ob die CD strafwürdigen Inhalt aufweist, so ist sie doch menschenverachtend und dient der NPD dazu, ihr rechtsextremistisches Gedankengut zu verbreiten“, sagt Innensenator Ulrich Mäurer.
Die Bremer Schulen seien bereits Anfang Februar in einem Rundschreiben informiert worden, so Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper. „Jetzt, nach dem Erscheinen der CD schicken wir den Schulleitern ein weiteres Schreiben und weisen sie noch einmal auf die Gefahr hin. Schulleitungen im Land Bremen sollen auf Verteilaktionen gezielt achten und diese auf dem Schulgelände strikt unterbinden.“ Die Senatorin betonte zudem, dass politische Werbung auf dem Schulgelände insbesondere in Wahlkampfzeiten grundsätzlich nicht zulässig sei. Beim Auftauchen der CD sollten Eltern und Lehrer sich sofort an die Polizei wenden. (ach)