Schulwegsicherung am Überweg Wachmann-/ Carl-Schurz-Straße könnte bald den Staatsgerichtshof beschäftigen

 - 30.01.2012

Streit um Fußgängerampel spitzt sich zu

Von Andreas Becker
Der Streit um die Einrichtung einer Bedarfsampel am Überweg Wachmann-/ Carl-Schurz-Straße könnte bald den Staatsgerichtshof beschäftigen. Beirat und Bürger fordern vehement eine Lichtzeichenanlage, das Amt für Straßen und Verkehr hält einen solchen Eingriff in den Straßenverkehr für unnötig und sogar schädlich. Lenkt die Behörde nicht ein, wollen einige Politiker die Justiz entscheiden lassen, ob mit der Ablehnung die Rechte des Beirats beschnitten werden.

Schwachhausen. Nach Ansicht vieler Bürger ist eine Ampel am Überweg Wachmann-/ Carl-Schurz-Straße überfällig. Vor allem Kinder auf dem Weg zur Grundschule Carl-Schurz-Straße sind nach ihrer Ansicht gefährdet und angesichts der vielen unterschiedlichen Verkehrsströme überfordert. Autos, eine große Anzahl Radfahrer und zwei Straßenbahnen aus unterschiedlichen Richtungen - aus Sicht von Eltern und Anwohnern ist eine Bedarfsampel, die zumindest während der Stoßzeiten den Übergang sichert, dringend erforderlich. Auch der Beirat Schwachhausen hat bereits vor längerer Zeit einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) vertrat auf der jüngsten Sitzung des Beirats eine andere Sichtweise. Nach einer rechtlichen Prüfung der Sachlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung lehnt das ASV das Aufstellen einer Bedarfsampel ab. "Wir dürfen das nur anordnen, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet ist", begründete Waltraud Osterloh die Entscheidung. Dies sei der Fall, wenn "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit Schadenfälle auftreten können." Die Behörde könne nur eingreifen, wenn ein allgemeines Risiko bestehe und dieses besonders groß sei.

Vor allem in einer Tempo-30-Zone wie in der Wachmannstraße sieht der Gesetzgeber laut Osterloh möglichst wenig Eingriffe in den Verkehr. "Hier wird alleine durch die Beschränkung der Geschwindigkeit die Sicherheit erhöht", argumentierte sie. Auch der Sicherheitsauditor habe sich im Zusammenhang mit der Einrichtung der Fahrradstraße gegen eine Ampel ausgesprochen. Die Begründung des Sachverständigen: Fußgänger und Radfahrer könnten bei längerer Wartezeit bei Rot die Straße queren. Eine Ampel an diesem Überweg würde also nur eine "Scheinsicherheit" erzeugen und die Gefahr erhöhen.

Anstelle der Ampel bevorzugt das ASV die sogenannte Z-Lösung. Dabei werden die Fußgänger im Gleisbereich durch Umlenkgitter erst nach links und dann nach rechts gelenkt, sodass sie in jedem Fall Blickkontakt zu nahenden Straßenbahnen haben. Damit verbunden ist eine Verbreiterung der Mittelinsel von 1,60 auf 2,60 Meter sowie von vier auf acht Meter. Osterloh sagte zu, dass die Verwaltung das erforderliche Budget von 20000 Euro bereitstellen werde. Diese Lösung könne noch in diesem Jahr gebaut werden. Damit wollten sich jedoch weder Beirat noch Bürger zufriedengeben.

"Wir nehmen die Umlenkgitter gerne, aber auch die Bedarfsampel. Wir bezahlen das auch", sagte ein Sprecher der Anwohner. Aus juristischer Sicht gebe es einen Ermessensspielraum, auch wenn die Verkehrsdichte niedriger sei als der notwendige Schwellenwert. Dietrich Heck (Grüne) fragte, wie weit das Beirätegesetz trägt. "Wenn wir unseren Beschluss für die Ampel aufrechterhalten, werden Sie ihn auch umsetzen", sagte er an die Adresse von Waltraud Osterloh und des ASV. Sollte dies nicht der Fall sein, "muss der Staatsgerichtshof entscheiden", so Heck.

Abschließend stimmten die Stadtteilpolitiker einstimmig für den Antrag von CDU und SPD, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um unter Beibehaltung der Fahrradstraße die geforderte Ampel zur Schulwegsicherung zu realisieren. Ebenfalls einstimmig wurde ein Antrag der Grünen beschlossen. Die Fraktion bittet die Senatskanzlei zu prüfen, ob die Beiratsrechte bei der juristischen Würdigung der Sachlage hinreichend berücksichtigt wurden.





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