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Martin Stellmann, Sprecher des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV), ist bei unserer Anfrage zunächst ratlos und vermutet im ersten Moment eine falsche Beschilderung. Klarheit bringen dann jedoch die Experten beim ASV: Die Verkehrszeichen sind korrekt, beide Seiten haben ihre Berechtigung, erklären sie. "Bis zu dem Verbotsschild dürfen Radfahrer in beiden Richtungen fahren. Danach wird die Fahrbahn für Begegnungsverkehr zu schmal. Deshalb ist dort für Zweiräder Einbahnstraße", klärt Martin Stellmann auf. Das Schild mit den beiden gegenläufigen Pfeilen bedeute, dass Verkehrsteilnehmer dort mit Gegenverkehr rechnen müssen.
"Grundsätzlich sind wir froh über jeden Hinweis aus der Bevölkerung", ermutigt Stellmann die Bürger, unsinnige oder widersprüchliche Beschilderungen ans ASV zu melden. "Es gibt kein Schilderkataster, sodass es unmöglich ist, alle Verkehrszeichen im Blick zu behalten."


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