Hohe zweistellige Millionensumme am Fiskus vorbeigeschleust

 - 04.08.2010

Steuerbetrug: Bremer Anwalt verurteilt

Von Günther Hörbst
Bremen. Spektakulärer Erfolg für die Staatsanwaltschaft Bremen: Sie überführte einen Bremer Rechtsanwalt und seine Frau der gemeinschaftlich versuchten Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen. Gegen das Ehepaar wurden Strafbefehle über Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr sowie einer Geldstrafe von insgesamt sechs Millionen Euro erlassen. Dazu müssen die Verurteilten weitere insgesamt vier Millionen Euro als Geldauflagen an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Uwe Lyko gestern dieser Zeitung.

Gegen das Ehepaar wurden Strafbefehle über Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr sowie einer Geldstrafe von insgesamt sechs Millionen Euro erlassen. Dazu müssen die Verurteilten weitere insgesamt vier Millionen Euro als Geldauflagen an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Uwe Lyko.

Die Strafbefehle sind rechtskräftig. Weil das Bremer Ehepaar aber alle Steuerforderungen nebst Zinsen nachbezahlt hatte, wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Für Verfahren, in denen es um Steuer- und Wirtschaftskriminalität geht, wurde dieser Fall vergleichsweise schnell zum Abschluss gebracht.

Die Ermittlungen begannen am 25. März 2008. An diesem Tag ging bei der Bremer Steuerfahndung eine anonyme Anzeige ein. Der Vorwurf lautete: Ein Bremer Anwalt soll größere Geldbeträge am deutschen Finanzamt vorbei geschleust haben. Bei dem Anwalt handelt es sich nach Informationen dieser Zeitung um Ernst Sennhenn. Der 70-jährige gründete 1981 eine Anwaltskanzlei , die sich später zu einer Sozietät vergrößerte. Die Firma hat sich nach eigenen Angaben darauf konzentriert, 'die Bereiche Wirtschafts- und Finanzrecht zu einer Gesamtleistung für unsere Mandanten' zu bündeln.

Der promovierte Jurist Sennhenn hat von 1969 bis 1974 im höheren Dienst der Finanzverwaltung in Bremen gearbeitet. 2001 war er federführend beim Zusammengehen der beiden Fondsgesellschaften HST und HCI zur HCI Holding mit Sitz in Hamburg, einem Unternehmen, dem auch Harald Christ einige Jahre seinen Stempel aufgedrückt hat. Christ war 2009 als Schattenwirtschaftsminister im Kompetenzteam des SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier bundesweit bekannt geworden. Der Bremer Anwalt war bei HCI Aufsichtsratschef.

Mit geschlossenen Fonds, Schiffsbeteiligungen sowie Kapitalmarkt- und Steuerrechtsmandaten lässt sich auf offenbar viel Geld verdienen. Geld, das Sennhenn aber nicht ordnungsgemäß beim deutschen Fiskus angegeben hatte. Das hat die Staatsanwaltschaft Bremen in mühevoller Kleinarbeit nachgewiesen. 'Ein Sonderermittlungsteam hat in mehr als zwei Jahren in Zusammenarbeit mit den Behörden Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz 30 Durchsuchungen gemacht und 100 Umzugskisten voll mit Beweismittel gesichert', sagt der Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Bremen. Die Summe, um die es in dem Verfahren ging, soll nach Informationen dieser Zeitung einen hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag umfasst haben.

Teile dieser Summe flossen nach den Recherchen des Bremer Ermittlerteams auch über Banken in Luxemburg und Österreich. Einige Firmen im Ausland waren daran beteiligt. 'Da ist mit hoher krimineller Energie gearbeitet worden', sagt Oberstaatsanwalt Lyko.

Richtig ins Rollen kam die Ermittlung, als nach der anonymen Anzeige 2008 weitere Nachforschungen in den Unternehmen des Anwalts angestellt wurden. Erkenntnisse aus einer Betriebsprüfung haben dann den Anfangsverdacht erhärtet. Im Frühjahr 2009 haben die Ermittler Sennhenns Wohnung in Bremen durchsucht. Grund: Er hatte den Anschein erweckt, die Wohnung nicht selbst zu bewohnen, sondern sie vermietet zu haben. 'Gegen die Mieterin haben wir deshalb ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet', sagt der Oberstaatsanwalt.

Die Durchsuchung der Bremer Wohnung war für das Ehepaar Sennhenn aber wohl Warnung genug. Sie setzten sich ab. Nach Zürich in die Schweiz. Einem Land, das bekannt ist für seine Verschwiegenheit in Geldangelegenheiten. Und ein Land, das Wirtschaftsstraftäter nicht ausliefert. Was das Bremer Ehepaar nicht ins Kalkül gezogen hatte: Die Schweizer Behörden waren sehr hilfreich, was die Beweismittelsicherung betrifft. Sie haben Wohnungen durchsucht und Beweise zur Verfügung gestellt.

Das hätte am Ende jedoch alles nichts geholfen. Denn obwohl auch nach Schweizer Recht ein Abgabebetrug vorlag, hätte die das Land das Paar nicht nach Deutschland ausgeliefert Weil gegen das Ehepaar Sennhenn ein internationaler Haftbefehl vorlag, hätte das jedoch Exil bedeutet. Für einen eingefleischten Norddeutschen, der sein halbes Leben damit verbracht hat, Schiffsfinanzierungen zu leisten, war aber die Vorstellung, sein restliches Leben statt dem Horizont des Meeres nur die Gipfel der Schweizer Berge zu sehen, wohl nicht zu ertragen.

Sennhenns Anwälte - nach Informationen dieser Zeitung allesamt Koryphäen des Wirtschafts- und Steuerrechts aus Bremen, Bonn und Hamburg - haben dann mit der Staatsanwaltschaft in mühseligen Verhandlungen einen Deal gemacht: Nachzahlung aller Forderungen plus Strafzahlung, dafür nur eine Bewährungsstrafe samt dem Recht auf Rückkehr nach Bremen.

'Dass wir ein solch kompliziertes Verfahren innerhalb von gut zwei Jahren zum Abschluss bringen konnten, markiert eine neue Qualität in der Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten', bilanziert Lyko und hält den 107 Seiten starken Abschlussbericht des Verfahrens in die Höhe. 'Wir werden diese beschleunigten Verfahren künftig noch weiter verbessern', kündigt er an. Wirtschaftsstraftäter müssen also künftig damit rechnen, deutlich schneller verurteilt und auch schneller gefasst zu werden.





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