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Als Tina H. am 4. August in ihre Souterrainwohnung in Schwachhausen kam, war der Schock groß. „Überall stand das Wasser - etwa eine Handbreit hoch“, erinnert sich die 30-Jährige. Schon beim Abschöpfen war klar: Viele Möbel waren beschädigt, die Wände feucht, der Laminatboden aufgeweicht. Tina H. und ihr Freund mussten für zwei Monate in eine WG ziehen – so lange dauerte es, bis die Handwerker die Wohnung trockengelegt, die Wände gestrichen und das Laminat neu verlegt hatten. Erst vor drei Wochen konnten die beiden in ihre alte Wohnung zurückkehren.
Als Mieter mussten Tina H. und ihr Freund zwar nicht für die Sanierung aufkommen, allerdings wurden mehrere Hundert Euro für neue Möbel fällig. Kosten, für die die Hausratversicherung nicht aufkommt. Das Paar nimmt es pragmatisch: „Einige Möbelstücke, die nicht ganz so stark beschädigt waren, haben wir einfach behalten – auch wenn man die Wasserschäden sieht“, sagt Tina H. „Wir hatten Glück im Unglück, weil keine Elektrogeräte auf dem Fußboden standen. Das hätte sonst richtig teuer werden können.“
Andere Überschwemmungsgeschädigte mussten dagegen tief in die Tasche greifen. Die Bremer Verbraucherzentrale rät Mietern und Hausbesitzern deshalb, über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachzudenken. „Das ist keine dieser Versicherungen, bei denen man gleich abwinken kann, weil man sie sowieso nicht braucht“, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bremen im Gespräch mit WESER-KURIER Online. Das Hochwasser im Sommer habe gezeigt, wie schnell viele Haushalte von Hochwasser betroffen sein können.
Haftung bei extremen Naturereignissen
Eine Elementarschadenversicherung haftet für Schäden, die durch extreme Naturereignisse hervorgerufen werden – wie zum Beispiel Überschwemmungen, Sturm, Hagel oder Erdbeben. „Solche Schäden sind in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt“, erklärt Zeugner. Gerade die Gefahr von Hochwasserschäden sei jedoch nicht zu unterschätzen, betont die Versicherungsexpertin. Wobei es hierbei auf den Einzelfall ankomme. „Jemand, der in einer Souterrainwohnung lebt, läuft natürlich eher Gefahr, dass sein Hausrat von Hochwasser beschädigt wird als jemand, der hoch oben in einem Hochhaus lebt.“ Für Mieter sei es vor allem wichtig, den Hausrat gegen Elementarschäden zu versichern, sagt Zeugner. Für Wohneigentümer komme es hingegen darauf an, sich auch gegen Schäden am Wohngebäude abzusichern. „Sonst bleibt man im Ernstfall auf den Sanierungskosten sitzen.“
Verbraucherzentrale rät: Angebote vergleichen
Wie viel eine Elementarschadenversicherung im Jahr kostet, ist abhängig von verschiedenen Faktoren - zum Beispiel vom Anbieter, der Versicherungssumme, den Leistungen und davon, wie stark die eigene Wohngegend gefährdet ist. Gabriele Zeugner rät Verbrauchern, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch darauf, wie der Versicherungsschutz im Einzelfall aussieht. „Bei manchen Versicherungen gibt es einen Selbstbehalt, man bleibt also im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen. Oder bestimmte Schäden sind nicht mitversichert.“ Es lohne sich daher, mehrere Angebote einzuholen und die Konditionen miteinander zu vergleichen.
„Früher galt bei Elementarschadenversicherungen der Grundsatz: Wer sie braucht, der kriegt sie nicht, und wer sie kriegt, der braucht sie nicht“, sagt Zeugner. Das hieß: Menschen, die zum Beispiel in besonders hochwassergefährdeten Gebieten lebten, hatten meist keine Chance, eine solche Versicherung abzuschließen, und solche, die in eher ungefährdeten Gegenden lebten, zahlten für eine ziemlich unnütze Versicherung.
Mittlerweile habe sich die Lage jedoch verändert. „Viele Versicherungen haben sich darauf eingestellt, dass es hier Absicherungsbedarf gibt“, sagt Zeugner. Vermutlich sei immer mehr Menschen angesichts des Klimawandels bewusst, dass es immer wieder zu extremen Wetterphänomenen kommen kann. Ein allgemeiner Trend, den Christian Worms, Sprecher der Versicherungen ÖVB und VGH, bestätigen kann. In Bremen sei die Nachfrage zudem infolge des Starkregens spürbar gestiegen. Zahlreiche Kunden hätten ihre Policen erweitert, um künftig auch gegen Elementarschäden versichert zu sein.
Wer mehr über das Thema wissen will, kann sich bei der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0421 / 160 777 einen gebührenpflichtigen Beratungstermin geben lassen.






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