Beschwerde von "Kategorie C" vorm OVG erfolglos

 - 26.11.2011

Bremer Richter halten an Konzertverbot fest

Bremen. In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht am Sonnabendmorgen das Verbot des für heute angekündigten Rechtsrock-Konzerts bestätigt. Um doch noch auftreten zu können, müsste die Band vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Demo gegen Konzert der Rechtsrock-Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe".
Demo gegen Konzert der Rechtsrock-Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe".

"Das ist bei Versammlungssachen generell möglich", bestätigte der Vorsitzende Richter des 1. Senats, Michael Göbel, am Sonnabendmorgen auf Nachfrage von WESER-KURIER Online. Allerdings wisse er nicht, ob die Richter in Karlsruhe auch am Sonnabend auf eine Beschwerde vorbereitet seien. Es sei üblich, dass der Anwalt bei einem laufenden Rechtsstreit die zuständigen Gerichte bereits unter der Woche vorwarnt, damit diese einen Notdienst bereit halten.

Ob der Anwalt der Band das gemacht hat, scheint fraglich. Denn dass die drei Richter des Bremer OVG überhaupt am Sonnabendmorgen zusammen gekommen sind, ist laut Göbel reiner Zufall gewesen. Die Beschwerde sei ohne Vorankündigung erst am Freitagabend eingegangen - zu einer Zeit, in der normalerweise nicht mehr damit zu rechnen gewesen sei.

OVG stützt die Einschätzung des Stadtamts

Bereits am Freitagnachmittag hatte das Bremer Verwaltungsgericht die Entscheidung des Stadtamts bestätigt, das den Auftritt der als rechtsextremistisch geltenden Hooligan-Band "Kategorie C- Hungrige Wölfe" in Bremen verboten hatte. Diese Einschätzung hat das OVG am Sonnabend noch einmal bestätigt. Auch das oberste Bremer Verwaltungsgericht sieht die Gefahr, dass bei dem Konzert Strafvorschriften verletzt werden. Es müsse damit gerechnet werden, dass insbesondere von den Konzertbesuchern Rechtsverstöße wie der Hitlergruß ausgehen könnten, heißt es in der Begründung des OVG-Beschlusses. Das würden Verstöße aus der jüngsten Vergangenheit belegen, die per Video festgehalten wurden.

Das Gericht hat außerdem ein Problem mit dem "hochkonspirativen Vorgehen" der Konzertveranstalter. Wie in der Szene üblich, sollte der genaue Konzertort erst sehr kurzfristig am Sonnabend bekannt gegeben werden. Das  entziehe die Veranstaltung jeglicher Kontrolle, bemängelt das Gericht. Es dränge sich die Schlussfolgerung auf, dass das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten fortgesetzt werden solle. (bib)






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