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Der Flyer weist ein weißes Kreuz auf rotem Grund auf. Das Logo des DRK zeigt ein rotes Kreuz auf weißem Grund. "Wir haben das von der Rechtsabteilung im Bundesverband prüfen lassen, können aber nichts unternehmen", sagt der Pressesprecher des Bremer DRK, Lübbo Roewer. In der verwendeten Form unterscheide sich das Kreuz von dem seiner Organisation - wenn auch nur minimal - und dürfe genutzt werden.
Organisation wird nicht genannt
Zudem sei es schwierig, sich mit dem Sammler auseinanderzusetzen, denn die Flyer weisen keinerlei Impressum auf. Nicht einmal der Name der sammelnden Organisation wird genannt. Es werden als Sammelbüro lediglich "Bremen" und eine Handynummer angegeben. Wer dort anruft, erreicht aber nur eine Mailbox, die ebenso wenig Aufschluss über den Sammler gibt.
Über die Herausgeber der Flyer hat der Verein "FairWertung" mit Sitz in Essen eine Theorie. Auf seiner Internetseite warnt er vor dubiosen Kleidersammlungen. Die Sammler würden die Kleider und Schuhe an Recyclingfirmen verkaufen und das Geld in die eigene Tasche stecken. Das sei Betrug, meint der Verein.
Als eindeutige Hinweise dafür, dass es sich bei einer Sammlung um eine dubiose Angelegenheit handelt, nennt der Verein unter anderem, dass Logos genutzt werden, die schnell mit bekannten Organisationen oder Kirchen in Verbindung gebracht werden können. Aber auch wenn eine vollständige Anschrift fehlt und als einzige Kontaktmöglichkeit eine Handynummer genannt wird, sollte der willige Spender Vorsicht walten lassen.
Kontrollen fehlen
Die Sammlungen werden durch die Gesetzgebung begünstigt, meint der Verein "FairWertung". Viele Bundesländer - darunter Bremen - hätten im Rahmen des Bürokratieabbaus ihre Sammlungsgesetze, und damit Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten, abgeschafft. Möglichkeiten, betrügerischen Sammlern das Handwerk zu legen, gibt es, wenn ihnen der Betrug nachgewiesen werden kann.
Generell mahnt der Verein zu Skepsis, wenn die Organisation einer Sammlung, ihre Anschrift sowie eine gültige Telefonnummer nicht genannt werden. Nur wenn der Sammler im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist, bestehe eine realistische Möglichkeit, dass die gespendeten Kleider auch bei Bedürftigen ankommen. Wenn der Sammler behauptet, gemeinnützig zu sein, sollte er das auch durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen können. Liegt die Freistellung allerdings mehr als vier Jahre zurück, ist laut "FairWertung" auch hier Skepsis angebracht.
Das DRK hat derweil mitgeteilt, dass es solche Altkleidersammlungen schon seit Jahren nicht mehr durchführt. In Bremen gibt es Annahmestellen. Von dort aus werden die Spenden weiterverteilt.



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