Verbot der Rüstungsforschung

 - 26.01.2012

Bremer Uni behält die Zivilklausel

Von Rainer Kabbert
Bremen. Die Universität Bremen lässt ihre Zivilklausel unverändert. In einem Beschluss hat der Akademische Senat gestern die Grundsätze des Verbots von Rüstungsforschung aus dem Jahr 1986 bekräftigt. Zugleich sollen diese Grundsätze in die Leitziele der Universität fließen. Die gestrige Entscheidung befeuert die Debatte darüber, ob die Zivilklausel in das bremische Hochschulgesetz übernommen werden soll.
Vor der Entscheidung des Akademischen Senats demonstrieren Studenten für die Beibehaltung der Zivilklausel.
Vor der Entscheidung des Akademischen Senats demonstrieren Studenten für die Beibehaltung der Zivilklausel.

Bremen. Die Entscheidung des Akademischen Senats war eindeutig: Mit 18-Jastimmen, drei Enthaltungen und einer Neinstimme sprach sich das höchste Universitätsgremium gestern für die Beibehaltung der Zivilklausel aus. "Die Universität Bremen ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke", heißt es in dem Beschluss, mit dem sich der Akademische Senat zu den Grundsätzen der Zivilklausel von 1986 bekennt. Dazu gehört auch die "Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung: Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungsforschung dienen könnten, sind öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zurückzuweisen".

Damit endet eine Diskussion, die 2010 mit öffentlichen Stellungnahmen von Hochschullehrern und Studenten sowie mit universitären Veranstaltungen Fahrt aufgenommen hatte. Die Ankündigung einer Stiftungsprofessur für Raumfahrttechnologie, an der sich auch das Weltraumunternehmen OHB beteiligen wollte, verschärfte die Debatte. OHB-Vorstandsvorsitzender Marco Fuchs hatte von der Alternative OHB-Stiftungsprofessor oder Beibehaltung der Zivilklausel gesprochen.

Davon war gestern nicht mehr die Rede. Angelika Rockel, Mitarbeiterin der Uni-Pressestelle, berichtete von einem Gespräch zwischen Universitätspräsident Wilfried Müller mit OHB-Chef Marco Fuchs, in dem sich OHB zur Stiftungsprofessur bekannt habe - unabhängig vom Votum des Akademischen Senats zur Zivilklausel. Denn nach Ansicht der Beteiligten diene diese Professur zivilen Zwecken.

Manfred Fuchs, OHB-Aufsichtsratschef und Stifter der Professur, erneuerte gestern die Bereitschaft zum Engagement an der Universität, betonte aber auch: "Wenn das geht, machen wir das, wenn nicht, dann nicht." Er betrachte es als Witz, dass andere große Städte einen Studiengang für Raumfahrttechnologie hätten, nicht aber der Weltraumstandort Bremen. Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren für die Stiftungsprofessur, die auch vom Deutschen Institut für Luft- und Raumfahrt finanziert wird.

Vor der Entscheidung des Akademischen Senats waren rund 150 Studenten mit Trillerpfeifen, Sambatrommeln und Plakaten in den Sitzungssaal gekommen. "Die Proteste waren freundlich und diskussionsfördernd", sagte Pressesprecherin Angelika Rockel. Nach rund einstündiger Debatte habe sich herauskristallisiert, dass die Positionen der 22 Senatsmitglieder nicht sehr weit auseinanderlägen. Ein Trio aus Dekan, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Student habe dann eine Vorlage geschrieben, die schließlich vom Senat (zwölf Professoren, vier wissenschaftliche Mitarbeiter, vier Studenten und zwei sonstige Mitarbeiter) beschlossen wurde. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zeigte sich erleichtert und hofft, dass andere Universitäten dem Bremer Beispiel folgen werden.

Nach dem Beschluss mehren sich Forderungen, die Selbstverpflichtung einer Zivilklausel nun auch gesetzlich zu verankern. Auf ihrem Landesparteitag Ende September 2011 hatte die SPD die Übernahme ins Hochschulgesetz gefordert. Falk Wagner, Juso-Vorsitzender in Bremen-Stadt, wünscht sich eine "zügige gesetzliche Umsetzung" durch den rot-grünen Senat. Das fordert auch die Linke. Fraktionsvorsitzende Kristina Vogt betonte, ein ähnlicher Passus wie die Zivilklausel sei jahrelang Bestandteil des niedersächsischen Hochschulgesetzes gewesen.





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