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Die Kammer verhängte Hafttrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten und Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten. Einen der Angeklagten verurteilte sie zusätzlich zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Männer waren in den Jahren 2009 und 2010 in unterschiedlicher Zusammensetzung in 43 Fällen in Geschäfte, Postfilialen und Apotheken in Bremen und Niedersachsen eingebrochen.
Zudem brachen sie diverse Parkscheinautomaten mit professionellem Einbruchswerkzeug auf. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Haupttäter eine vierjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung drei Jahre. In seiner Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter Reinhard Wacker, dass das Urteil wesentlich härter ausgefallen wäre, hätte die Bande auch Wohnungseinbrüche begangen. „Unter fünf Jahren wäre das hier für Sie nicht abgegangen“, so der Richter. (rog)



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