| Das Wilhelm Kaisen-Quiz » |
Angeklagt waren die beiden Männer wegen versuchter Tötung. Am Montag sind sie dann aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Anderthalb Jahre für den jüngeren, ein Jahr für den älteren, beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die zwei Brüder hatten ihre Schwester geschlagen, bedroht und mit einem Messer leicht verletzt, nachdem die damals 36-jährige Frau sich von ihrem Mann getrennt und sich einem anderen zugewandt hatte, ohne ihre Brüder darüber zu informieren. Der 16-jährige Sohn der Frau hatte sich damals zwischen seine Onkel gestellt und einem der Angreifer das Messer entrissen. Die Ereignisse liegen fünf Jahre zurück.
Richter Helmut Kellermann betonte zum Prozessauftakt Mitte Februar, das Verfahren sei aufgrund der Überlastung der Gerichte liegen geblieben. Im Fall des aktuellen Verfahrens sei das jedoch offenbar ein Glück, denn die Brüder hätten sich inzwischen mit ihrer Schwester wieder versöhnt. Der neue Partner sei akzeptiert. (bm/rog)



Regenwahrscheinlichkeit:



