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Es lägen bereits etliche Anträge vor, heißt es. Bremer Bürger klagen vor dem Oberverwaltungsgericht, weil sie einen besseren Lärmschutz durchsetzen wollen. Einer der Kläger, Walter Ruffler, wertet den Brief als Versuch, die Bahnlärmgegner zu spalten.
Gleis1 - dahinter verbirgt sich aus Sicht der Bahn lediglich die "Ertüchtigung eines vorhandenen Gleises". Das Eisenbahnbundesamt hatte im Dezember 2012 dem Plan zugestimmt, aus zwei Abstellgleisen eine durchgängige Verbindung herzustellen.
Das Gleis1 sorgt damit für einen von drei aktuellen Konflikten zwischen Anliegern und der Bahn. Auch beim Ausbau der sogenannten Oldenburger Kurve streiten die Bürger für mehr Lärmschutz. Und in Walle war jüngst der Petitionsausschuss des Bundestags zu Gast, um sich die Lärmbelastung direkt an der Bahnstrecke anzuhören.
Das Oberverwaltungsgericht hatte in der Auseinandersetzung um Gleis1 bereits vor rund einem Monat angedeutet, dass die Klage der Anwohner aufschiebende Wirkung haben könnte. Heißt: Die Arbeiten am Gleis könnten nicht umgesetzt werden, bis die Gerichte entschieden haben. Dies werde im aktuellen Schreiben der Bahn bestätigt, sagt der Bremer Rechtsanwalt Walter M. Huschke, der ebenfalls Klage gegen die Bahn eingereicht hat. Denn darin heißt es: Weil die Bürger ihren Gang vors Gericht als sogenannte Anfechtungsklage verstehen, "kommt der Klage dem Grund nach aufschiebende Wirkung zu".
Die Bahn betont auch, dass die Auseinandersetzung die Zahl der Güterzüge, die den Bahnhof passieren, nicht verändert. "Ob nun 800 Meter mehr Gleis zur Verfügung stehen oder nicht, beeinflusst nicht die Anzahl der durch den Hauptbahnhof Bremen geführten Güterzüge." Ruffler hält diese Argumentation für wenig überzeugend. Er beruft sich auf frühere Unterlagen, in denen es heißt, eine Steigerung auf 280 Güterzüge sei nur durch Baumaßnahmen zu erreichen.



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