Verspürt ein Bremer in seiner kleinen Raucher-Kneipe zum Jahreswechsel Hunger, muss er mit Nüssen oder Brezeln vorlieb nehmen. Denn die Zubereitung von Speisen ist verboten, das gilt sogar für Frikadellen und belegte Brötchen. Ein Mensch im Süden hingegen, für den laut Raucherlobby der Dreiklang aus Bier, Brotzeit und Glimmstängel ein 'Ausdruck bayerischer Kultur' ist, muss auf Bratwurst oder Schnitzel nicht verzichten - sofern die eine 'untergeordnete Nebenleistung' sind.
Wer sich nicht mit Definitionsfragen herumschlagen mag, kann in Bayern auch gleich ein Gastzimmer oder einen Saal mieten und nach Herzenslust quarzen. Der Bremer muss hingegen auch bei geschlossener Gesellschaft zum Qualmen an die frische Luft.
Deutliche Unterschiede bei den Rauchverboten gibt es jedoch nicht nur zwischen Bremen und Bayern. Von der Ostsee bis zum Schwarzwald weiß beim Nichtraucherschutz niemand mehr so recht, woran er eigentlich ist. Jedes Bundesland hat ein Sammelsurium an Verboten - und eben Ausnahmen davon.
Hübsche Beispiele für diesen in Paragrafen gegossenen Flickenteppich finden sich in der Kategorie Groß- und Zelt-Veranstaltungen. Auch Bremen macht da keine Ausnahme. Beim altehrwürdigen Schaffermahl und in den Festzelten auf dem Freimarkt darf gequalmt werden, was das Zeug hält. Beim Sechs-Tage-Rennen hingegen gibt es keine dicke Luft, sehr zum Leidwesen vieler Raucher und nicht zuletzt von Cheforganisator Frank Minder (bekennender Tabakfreund).
In der größeren Hansestadt ist das Rauchen in Festzelten neuerdings strikt untersagt. Nordrhein-Westfalen erlaubt es im Rahmen von 'Brauchtumsveranstaltungen'. Im Wein-Ländle Rheinland-Pfalz ist das Qualmen bei Festveranstaltungen natürlich erlaubt, ein Zelt darf aber nicht länger als 21 Tage pro Kalenderjahr an einem Ort stehen. Ähnlich ist es im Saarland, der Zeitraum ist aber auf zwei Wochen beschränkt. Berlin hingegen schiebt der Dunstwolke im Festzelt einen Riegel vor, dafür ist die Fluppe in Shisha (Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne Alkoholausschank kein Problem.
Soweit ein Teil der Gesetzeslage - die aber mit der gelebten Wirklichkeit nicht immer identisch sein muss. Kehrt man beispielsweise im Bayerischen Wald in einen Landgasthof ein, dann wird schnell klar, dass hier der Wirt entscheidet, ob geraucht werden darf - und nicht das Gesetz. 'A jo, Minga (München) is ja nimma Bayern' - und außerdem weit, weit weg.
Nicht nur in Bayern verstehen manche Gastwirte die Regelungen zum Nichtraucherschutz als Auslegungssache. Auch in unseren Breitengraden wird das Gesetz mitunter recht locker gehandhabt; bei Schützenfesten oder Hochzeiten etwa, aber auch im regulären Gaststättenbetrieb. Nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter.
Anti-Raucher-Seiten im Internet melden immer wieder Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet: 'Überall Qualm', 'Trotz Essen wird geraucht', 'Eigentümliche Raucherclub-Regelung ab 22 Uhr'. Für viele Nichtraucher ist die Lage klar: Widerspenstige Wirte, fehlende Kontrollen und lasche Strafen höhlen die Gesetze aus. Das kann soweit führen, dass Kellner oder Wirte nicht einmal einschreiten, wenn ein Baby im Kinderwagen in der Raucherlounge 'geparkt' wird. Obwohl alle Ländergesetze vorschreiben, dass der Zutritt in Raucherbereiche nur für Volljährige erlaubt ist.
Doch trotz Verstößen und Beschwerden ist die Stimmung zwischen Rauchern und Nichtrauchern nicht mehr so aufgeregt wie vor rund zwei Jahren, als die meisten Bundesländer ihre Rauchverbote eingeführt haben. In ihren Internet-Foren mokieren sich die Freunde des Nikotins nicht mehr über die 'Bibliotheks-Atmosphäre' in Nichtraucher-Kneipen. Gleichwohl beklagen sie 'ausgelebte Intoleranz und Kleinkariertheit' der anderen Seite. Die wiederum halten Raucher ohnehin für 'rücksichtslose Egomanen'.
Doch die Zeit für die 'Friedenspfeife' könnte schon bald ablaufen. Denn am Flickenteppich wird fröhlich weiter gewerkelt. Hamburg hat gerade seine Gesetze verschärft, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Regelungen deutlich aufgeweicht. An der Saar haben die Grünen im Koalitionsvertrag des Jamaika-Bündnisses einen strikten Nichtraucherschutz durchgedrückt, in Schleswig-Holstein hingegen haben sich die Koalitionäre CDU und FDP mit einer 'Innovationsklausel' beholfen.
Sprich: Ist durch moderne Technik ein dem Rauchverbot vergleichbarer Schutz gewährleistet (zum Beispiel durch High-Tech-Luftfilter), können weitere Ausnahmen zugelassen werden. In Niedersachsen wollen die mitregierenden Freidemokraten einen ähnlichen Passus durchsetzen. Spannend wird es im neuen Jahr in Bayern. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren 'für echten Nichtraucherschutz' kommt es dort zum bundesweit ersten Volksentscheid über das Rauchen in Gaststätten.
Wo geht es also lang in Sachen Nichtraucherschutz? Ein klarer Trend ist nicht zu erkennen. Allerdings droht den Rauchern Ungemach aus Brüssel. Europa-Parlamentarier wollen die Bestimmungen für den Arbeitsschutz so verschärfen, dass auch die Kippe in kleinen Einraum-Gaststätten nicht mehr erlaubt wäre.
Manche Raucher hierzulande fühlen sich schon 'im letzten Gefecht'. Jeder Zweite will laut einer Umfrage angeblich im neuen Jahr dem Laster abschwören. Mal schauen, wieviele heute Abend vor der Tür stehen.





Regenwahrscheinlichkeit:

