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"Wir werden nicht akzeptieren, wenn die Betriebe ihren Leuten keinen Mindestlohn zahlen", hatte Böhrnsen in Bezug auf den Freimarkt gesagt. Es ist ein offenes Geheimnis und durch Recherchen unserer Zeitung gedeckt, dass die Schausteller ihren Beschäftigten in der Regel unter acht Euro die Stunde zahlen. Oft ist es es sogar deutlich weniger, wenn Pauschalsummen vereinbart werden. "Dafür bekommen sie aber Kost und Logis, haben das Geld also komplett zur Verfügung", hatte einer der Schausteller argumentiert.
Böhrnsen und die SPD fordern einen Mindestlohn in möglichst allen Beschäftigungsbereichen, die Höhe: 8,50 Euro. Der Freimarkt mit seinen 365 Betrieben und weit mehr als 1000 Beschäftigten rückt dabei schon deswegen in den Vordergrund, weil er eine öffentliche Veranstaltung ist, die Stadt also Einflussmöglichkeiten hat.
Beifall von der Gewerkschaft
"Wir unterstützen die Initiative von Bürgermeister Jens Böhrnsen, zukünftig die öffentlichen Ausschreibungen an die Einhaltung von Mindestlöhnen in Höhe von 8,50 Euro zu koppeln", teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. "Wo andere feiern, dürfen nicht gleichzeitig Armutslöhne gezahlt werden", sagt NGG-Mann Christian Wechselbaum. Der Gewerkschaftssekretär berichtet von Beschwerden von Beschäftigten aus Festzelten und Imbissbetrieben, die über schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne klagten. "Das ist jedes Jahr das gleiche."
Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, ist grundsätzlich damit einverstanden, gegen Dumpinglöhne vorzugehen. "Jede Arbeit", sagt er, "ist ihres Lohnes wert." Gleichzeitig sieht er kaum Handlungsbedarf, denn das, was auf den Jahrmärkten gezahlt würde, sei gar nicht so weit weg von den 8,50 Euro, die Bürgermeister Böhrnsen fordere. "Insofern", so Ritter, "bleiben wir da ganz gelassen."
Starke Bedenken hat der Verbandspräsident gegen die Absicht von Böhrnsen, über das Zulassungsverfahren in die Lohngestaltung der Schausteller einzugreifen. Getreu der Devise: Wer nicht fair zahlt, kommt nicht rauf auf den Freimarkt. "Da sollte der Bürgermeister besser noch mal seine Rechtsabteilung konsultieren", sagt Ritter.
Schließlich gäbe es in Deutschland die Gewerbefreiheit, und die dürfe mit solchen Regelungen nicht einfach ausgehebelt werden. Außerdem gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung von stehendem und reisenden Gewerbe, betont Ritter: "Wenn die Stadt ein Haus besitzt und unten zieht eine Kneipe ein - würde sie dem Wirt dann vorschreiben, wie viel Lohn er seinen Angestellten zahlen muss? Wohl kaum!" Kurzum: Der Verbandspräsident versteht, wenn der Bürgermeister auf dem Freimarkt einen Mindestlohn durchsetzen will, "nur auf diesem Weg funktioniert das nicht".
Nach dem geltenden Gesetz müssen die Beschäftigten so bezahlt werden, dass sie nicht weniger bekommen als den gängigen Tarif abzüglich 30 Prozent. Erst wenn auch diese Grenze unterschritten ist, hat der Zoll als zuständige Prüfbehörde die Möglichkeit einzuschreiten. Erst an diesem Punkt wäre die Bezahlung sittenwidrig und die Beschäftigung illegal. Bei Verkaufshilfen liegt diese Grenze im Fünf-Euro-Bereich.


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