Bei allen Fällen war von den Ärzten auf der Station eine natürliche Todesursache auf dem Totenschein angegeben worden. "Wenn man von einem Einzelfall ausgeht, ist es plausibel, dass eine natürliche Todesursache angekreuzt wurde", sagte Klaus Junker vom Institut für Pathologie am Klinikum Mitte auf die Frage der Ausschussmitglieder.
Diese Einschätzung sorgte für Nachfragen, da das Gesundheitsamt am 8. September über den Keimausbruch - der Erreger war zu diesem Zeitpunkt bei mehreren Kindern nachgewiesen - und einen Todesfall von der Klinik informiert wurde. Am 1. November verhängte die Gesundheitsbehörde einen Aufnahmestopp für die Station und die Öffentlichkeit wurde über drei Todesfälle informiert.
Junker hatte Gewebeproben von vier Kindern untersucht, bei zwei weiteren nahm er zur Klärung der Todesursache eine Obduktion vor. Lediglich bei dem am 27. Oktober gestorbenen Kind sei von den Ärzten eine bakterielle Sepsis aufgrund einer Keim-Infektion angegeben worden.
An die Frage, ob es sich bei einem Keimausbruch um eine nicht natürliche Todesursache handelt, knüpfte Michael Birkholz, Leiter des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizinin Bremen, einige Voraussetzungen: Grundsätzlich existiere keine Meldepflicht. Es sei denn, es gebe Hinweise für "schuldhaftes Verhalten". Dabei reichten bereits geringe Anhaltspunkte aus. "Dies kann sein, wenn etwa die Hygiene vernachlässigt, oder darauf aufmerksam gemacht wird, dass sie durch Personalengpässe nicht geleistet werden kann", gab Birkholz an. In Brandbriefen hatten bereits im Frühjahr Ärzte und Pfleger der Station auf Personalprobleme hingewiesen. Birkholz plädierte dafür, dass es sich bei dem mit der Leichenschau betrauten Mediziner und dem behandelnden Arzt nicht um ein- und dieselbe Person handeln dürfe: "Der Gesetzgeber lässt dies zu."





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