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Grundsätzlich gilt: Tiere sollten besser zu Hause gelassen werden, bei einer vertrauten Person. Das gilt insbesondere für Katzen und Kleintiere. Einen Hund mit auf Reisen zu nehmen, ist in der Regel unkomplizierter. Dennoch warnt Nadja Kutscher, Kampagnenkoordinatorin der Tierrechtsorganisation PETA davor, solch eine Reise allzu leicht zu nehmen. „Wenn das Tier nicht an die Situation gewöhnt ist, kann es in Bus oder Bahn ängstlich reagieren“, sagt sie. Sinnvoll sei es daher, das Tier von klein auf an diese Situationen heranzuführen. Hat das Tier dennoch zu große Angst, könne eventuell auch in Absprache mit dem Tierarzt ein pflanzliches Medikament zur Beruhigung eingesetzt werden.
Grundsätzlich sollte bei einer Reise mit einem Tier ausreichend Wasser mitgenommen werden. Reisen an sehr heißen Tagen sollten vermieden werden. Auch regelmäßige Pausen sind wichtig – bei Flugreisen ist das allerdings schwierig. Daher hält Kutscher davon nicht viel. „Halter sollten es möglichst vermeiden, ihre Tiere mit dem Flugzeug reisen zu lassen“, sagt sie. So seien schon Transportboxen im Frachtraum aufgegangen und die Tiere entkommen. Für die Vierbeiner bestehe dann das Risiko einer Verletzung. Außerdem könne auch die Lüftung ausfallen oder die Temperatur schlecht reguliert sein, sagt die Tierschützerin. Daher plädiert sie grundsätzlich für die Mitnahme des Haustieres in einer Transportbox in der Passagier-Kabine.
Transport im Flugzeug
Das ist aber nicht immer möglich. Die Regelungen sind je nach Fluglinie unterschiedlich. Bei der Lufthansa dürfen Hunde und Katzen beispielsweise mit in die Kabine genommen werden, wenn Tier und Transportbox zusammen ein Gewicht von acht Kilo nicht überschreiten. Die Box muss außerdem wasserdicht und bissfest sein. Überschreiten Tier und Box das Gewicht, dann geht es in den Frachtraum. „Die für den Transport vorgesehene Einheit des Frachtraums ist klimatisiert und beleuchtet. Der Pilot hat aus dem Cockpit direkten Zugriff auf die Regulierung“, sagt Wolfgang Weber, Sprecher der Deutschen Lufthansa AG.
Tatsächlich seien schon Tiere im Frachtraum gestorben, allerdings würde das sehr selten vorkommen, versichert Weber. Generell gebe es da keinen Unterschied zwischen der Mitnahme in der Passagierkabine und im Frachtraum. „Für das Tier kann der Transport im Frachtraum sogar entspannter sein, da es hier deutlich ruhiger ist“, sagt Weber. Die Rücksprache mit einem Tierarzt sei vorab trotzdem ratsam. Auch, da der Halter die gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen der betroffenen Länder einhalten muss.
Berechnet wird das Tier bei der Lufthansa als Übergepäck. Die Höhe der Gebühr ist dabei abhängig von der Größe des Käfigs. Innerhalb Deutschland kostet ein Tier in der Kabine 35 Euro, im Frachtraum in der kleinsten Box-Größe 70 Euro. Servicehunde, wie Blindenhunde, dürfen kostenlos in der Kabine mitfliegen.
Reise mit der Deutschen Bahn
Bei einer Zugreise mit der Deutschen Bahn ist die Unterbringung weniger kompliziert. Die Haustiere bleiben grundsätzlich bei ihrem Halter. „Kleine Hund und Hauskatzen, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden, gelten als Handgepäck und fahren unentgeltlich mit“, sagt Sabine Brunkhorst, Sprecherin der Deutschen Bahn. Tickets für alle Hunde, die nicht in einer Transportbox transportiert werden, würden den halben Normal- oder Sparpreis erste oder zweite Klasse kosten. Eine Ausnahme seien auch hier Service-Tiere, wie Blindenhunde.
Kompliziert wird es bei den verschiedenen Sondertickets der Deutschen Bahn. So wird ein entgeltpflichtiger Hund bei den Länder-Tickets als volle Person gezählt. Hier sollte sich der Halter beim Service-Point der Deutschen Bahn genau informieren.
„Alle Hunde, die nicht in einem Transportbehälter mitgenommen werden, müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen“, sagt Brunkhorst. Eine Ausnahme gelte wieder nur für Service-Tiere. „Generell gilt außerdem, dass Sitzplatzreservierungen und Online-Tickets zum Selbstausdruck für Hunde nicht möglich sind“, sagt die DB-Sprecherin.
Mitnahme in Bus und Straßenbahn
Bei einer Reise mit Bus oder Straßenbahn im VBN gelten ähnlich Regelungen, wie bei der Deutschen Bahn. In den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im VBN steht, dass Tiere in Transportboxen, die auf dem Schoß gehalten werden, kostenlos mitfahren dürfen. Hunde ohne Box müssen angeleint werden. Für sie ist der Kinder-Preis zu zahlen. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gemeint sind damit insbesondere so genannte Kampfhunde. „Wenn sich Fahrgäste durch mitgenommene Tiere belästigt fühlen, kann der Fahrer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die weitere Beförderung untersagen“, sagt Ralf Huckriede vom Verkehrsbund Bremen/Niedersachsen.