Bremer Krankenhausgesellschaft geht von 1,3 Millionen Euro aus

 - 10.11.2011

Kliniken bleiben auf EHEC-Kosten sitzen

Von Sabine Doll
Bremen. Die Epidemie im Frühsommer dieses Jahres mit dem Darmkeim EHEC ist längst beendet. Nicht jedoch für die Kliniken. Nach Angaben der Bremer Krankenhausgesellschaft (HBKG) sind sie auf 1,3 Millionen Euro zusätzlichen Kosten für die Behandlung sitzengeblieben. Der Dachverband sieht die Krankenkassen in der Pflicht.
Uwe Zimmer von der Bremer Krankenhausgesellschaft fordert, dass sich die Krankenkassen an den zusätzlichen Kosten beteiligen.
Uwe Zimmer von der Bremer Krankenhausgesellschaft fordert, dass sich die Krankenkassen an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

"Es kann nicht sein, dass die Krankenhäuser alles für die Behandlung der teilweise sehr schwer erkrankten Patienten unternehmen und am Ende die Kosten selbst tragen müssen", sagt Uwe Zimmer. "Auf eine solche Epidemie waren die Kliniken nicht vorbereitet, weshalb sie ihr normales Budget überzogen haben. Dafür muss es jetzt einen Ausgleich geben", fordert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft. Die Zahlungspflicht sieht der Dachverband bei den Krankenkassen und verweist auf Hamburg, wo sich Ende Oktober Kassen und betroffene Kliniken über eine Kostenübernahme geeinigt haben. Dort sei es um 3,5 Millionen Euro gegangen.

Laut Zimmer gab es im Oktober auch in Bremen ein Treffen zwischen Klinik- und Krankenkassenvertretern, um über das Thema zu beraten. "Mit dem Ergebnis, dass die Kassen die entstandenen Zusatzkosten nicht sehen, geschweige denn, diese zumindest auch nur teilweise übernehmen wollen", betont der Geschäftsführer auf Nachfrage dieser Zeitung.

Der Krankenhausgesellschaft zufolge habe die Behandlung der EHEC-Patienten in den Kliniken des Landes rund 3,3 Millionen Euro gekostet, zwei Millionen Euro seien bereits mit den Krankenkassen auf dem üblichen Weg abgerechnet worden. Zimmer: "Übrig geblieben sind Zusatzkosten von rund 1,3 Millionen. Das ist Fakt."

Kassen haben Zweifel an Zahlen

Dies sehen die Krankenkassen anders. "Wir haben noch gar keine genauen Daten von den Krankenhäusern bekommen. Und ohne diese Grundlage können wir nicht einfach eine Zusage machen", betont Jörn Hons. "Das ist ein ganz normales Geschäftsgebaren." Nach Angaben des Sprechers der Bremer Kassenkassen hätten nur zwei von acht Kliniken die benötigten Daten über die Behandlung von EHEC-Patienten geliefert.

Darüber hinaus bezweifeln die Kassen die von der Krankenhausgesellschaft genannten Zahlen: "Es werden 251 EHEC-Fälle genannt, wir gehen davon aus, dass es gerade einmal die Hälfte ist", betont Hons. Dies liege daran, dass auch viele Verdachtsfälle als EHEC geführt worden seien, es habe leichtere Fälle gegeben und solche, bei denen das gefährliche hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) festgestellt worden sei. Hons: "Uns geht es darum, festzustellen, in welchem Fall tatsächlich ein Zusatzaufwand geleistet werden musste." Die normale Behandlung der Patienten sei längst mit den Kliniken abgerechnet. Nach Angaben des Kassensprechers habe die Behandlung eines EHEC-Patienten im Durchschnitt 6000 Euro gekostet, doppelt so viel wie normalerweise.

Die Bremer Krankenhäuser wollen künftig besser auf solche Epidemien und dadurch entstehende Zusatzkosten vorbereitet sein. Der EHEC-Ausbruch in diesem Jahr und die Schweinegrippe-Epidemie vor zwei Jahren hätten gezeigt, dass auch in Zukunft damit gerechnet werden müsste.

"Deshalb haben wir der Gesundheitssenatorin vorgeschlagen, sich dafür einzusetzen, dass das Krankenhausentgeldgesetz um eine Klausel erweitert wird, in der es um Fälle höherer Gewalt geht. Dies sind solche Keimausbrüche", betont Zimmer. "Die Politik steht nach ihren öffentlichen Äußerungen im Wort, gesetzgeberisch aktiv zu werden, wenn die Krankenkassen keine Lösung auf dem Verhandlungsweg in Aussicht stellen." Die Bremer Gesundheitsbehörde unterstützt laut Sprecherin Karla Götz den Vorstoß der Krankenhausgesellschaft. "Wir werden noch in dieser Woche mit allen SPD-geführten Bundesländern darüber sprechen und ausloten, ob es eine gemeinsame gesetzliche Initiative im Bundesrat gibt."






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