Die Behörde müsse nun klären, ob im Zuge dieser Täuschung ein Vermögensschaden für Oaktree entstanden sei – also in betrügerischer Absicht gehandelt wurde, sagte der Staatsanwalt weiter. In dem Fall müssten sie mit einer Anklage wegen schweren Betrugs nach Paragraf 263 StGB rechnen. Dafür drohen bis zum 10 Jahre Haft. Bleibt es bei der Täuschung ohne Schadensnachweis, wäre der Straftatbestand des Kreditbetrugs nach Paragraf 265b gegeben. Dafür sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. Bis endgültige Klarheit darüber herrscht, ob und für welches Delikt Anklage erhoben wird, können jedoch noch viele Wochen vergehen. „Ich rechne nicht vor Ende Juni mit einem Ergebnis“, sagte Lyko. (wk)
Mehr zu dem Thema lesen Sie in der Sonnabendausgabe des WESER-KURIER.