Verhandlungen erneut vertagt

 - 19.03.2010

Entschädigungen für Kundus-Opfer lassen auf sich warten

Bremen. Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf Entschädigungen wegen des Nato-Bombardements am afghanischen Kundus-Fluss festgelegt. Wie der WESER-KURIER in seiner morgigen Ausgabe berichtet, sind die Verhandlungen zwischen dem Bremer Rechtsanwalt Karim Popal und dem Verteidigungsministerium in Bonn nach drei Stunden auf den 31. März verschoben worden.
Rechtsanwalt Karim Popal
Der afghanische Rechtsanwalt Karim Popal vertritt die Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September.

Popal bezeichnete die Gespräche als „sehr konstruktiv und zielorientiert“. In den vergangenen Tagen gab es in der Öffentlichkeit Irritationen, weil die Bundesregierung angeblich die Verhandlungen abbrechen wollte. Die Bundeswehr prüft nun die medizinische Versorgung eines  Afghanen, der bei dem Luftschlag schwer verletzt wurde. Verhandelt wird über die Finanzierung von Hilfsprojekten für die afghanischen Hinterbliebenen im Rahmen von von sechs bis sieben Millionen Euro.

Diese Projekte bestehen aus vier Teilen: Ein Waisenhaus mit Schule und Kindergarten, ein Genossenschaftsprojekt für Frauen mit Milchproduktion und Viehzucht, ein Landbeschaffungsprojekt sowie eine Teppichknüpferei. Durch das vom deutschen Oberst Georg Klein befohlene Bombardement auf zwei Tanklaster am 4. September starben über 140 Menschen. Popal und sein Bremer Kollege Bernhard Docke gehen von 137 zivilen Opfern aus.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Sonnabend-Ausgabe des WESER-KURIER

 





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