„Im Moment können hierzulande unseriös arbeitende Unternehmen mit viel Freiraum rechnen und wenig Sanktionen. Dies ist ein Nährboden für unseriöse Geschäftspraktiken“, sagte Billen dem WESER-KURIER (Freitagausgabe). „Sammelklagen für Verbraucher wären hier ein wirksames Instrument, Unternehmen dazu zu bringen, sich nach den Grundsätzen des ehrbaren Kaufmanns zu verhalten, statt Verbraucher übers Ohr zu hauen.“ Das hätte auch eine präventive Wirkung, sagte der vzbv-Chef weiter.
Selbst wenn ein Fall höchstrichterlich geklärt sei, heiße dies zum einen noch nicht automatisch, dass geschädigte Verbraucher ihren Schaden ersetzt bekämen. „Zum anderen heißt es nicht, dass identisch gelagerte Fälle, etwa eine Vertragsklausel, auch bei anderen Anbietern anzupassen sind. Deswegen bemühen wir uns jetzt, auf europäischer Ebene mehr kollektive und einfachere Klagemöglichkeiten durchzusetzen“, sagte Billen.
Anders als in anderen europäischen Ländern haben die deutschen Verbraucher bisher kein Recht auf Sammelklagen. Stattdessen müssen die Verbraucherzentralen in ihrem Namen langwierige und teure Musterprozesse führen. (wk)

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