Dies gehe aus einem Bericht der für Grundrechte zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding hervor, hieß es am Donnerstag in Kommissionskreisen in Brüssel. Die Kommission sei derzeit noch nicht in der Lage festzustellen, ob die Rückführung der Roma gegen das geltende EU-Recht verstoße. Weitere Aufschlüsse erhoffe sich die Behörde von einem Treffen mit hohen französischen Beamten am Freitag in Brüssel.
Redings «vorläufige Analyse» der Vorgänge in Frankreich wurde bei einer Klausurtagung der Kommission am Mittwoch zwar diskutiert, jedoch anschließend nicht offiziell veröffentlicht. Am Dienstag hatten Einwanderungsminister Eric Besson und Europaminister Pierre Lellouche in einem Gespräch mit Reding bekräftigt, der Pariser Umgang mit den Roma stehe im Einklang mit der für alle EU-Bürger geltenden Niederlassungsfreiheit.
In der Reding-Analyse heißt es den Angaben zufolge, vor allem müsse geprüft werden, ob den Rückführungen - Frankreich bestreitet, dass es sich um Ausweisungen handele - die vorgeschriebene Prüfung jedes Einzelfalls vorausgegangen sei. Dazu gehöre nicht nur das Einkommen, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen und deren familiäre Lage. Auch die Tatsache, dass ein Teil der Roma Geld des französischen Staates annahm, sei noch kein ausreichender Beweis dafür, dass die Roma Frankreich wirklich freiwillig verlassen hätten. Frankreich müsse auch nachweisen, dass alle Bürger in vergleichbarer Lage gleich behandelt würden und dass die Tatsache, dass es sich um Roma handele, nicht das entscheidende Kriterium für die Rückführung gewesen sei. (dpa)

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