Im vergangenen Jahr hingegen sei dies nur noch jedem Achten geglückt - trotz einer insgesamt noch günstigen Beschäftigungsentwicklung. Dies erklärte das Bundesarbeitsministerium in einer der "FR" vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei.
Die Arbeitsagentur hätten im selben Zeitraum ihre Sanktionen deutlich ausgeweitet, weil sich Arbeitnehmer nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht sofort arbeitssuchend meldeten und daher für eine Vermittlung nicht zur Verfügung standen, berichtete das Blatt. Nach den offiziellen Angaben verdoppelte sich demnach die Zahl der Sperrzeiten wegen einer verspäteten Meldung auf fast 300.000. Seit 2003 müssen sich Beschäftigte unverzüglich persönlich arbeitssuchend melden, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet, um ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld in voller Höhe zu wahren. Seit 2005 müssen sie die Arbeitsagentur sogar drei Monate vorher informieren.(afp)