Versicherungen

 - 08.02.2010

Auto weg, Schlüssel drin: Trotzdem Ersatz möglich

Köln (dpa/tmn) - Liegt der Autoschlüssel in der Mittelkonsole des Fahrzeugs, kostet das bei einem Diebstahl nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Zwar handle ein Fahrzeughalter in diesem Fall grob fahrlässig. Die Versicherung müsse aber nachweisen, dass der Diebstahl mit Hilfe des zurückgelassenen Schlüssels erfolgte oder zumindest begünstigt wurde (Aktenzeichen: 24 O 365/08).

In dem Fall hatte ein Mann seiner Kaskoversicherung den Diebstahl seines Fahrzeugs gemeldet und dabei zugegeben, dass der Ersatzschlüssel in der Mittelkonsole des Wagens gelegen habe. Das Unternehmen weigerte sich daraufhin, den Schaden zu begleichen. Das Landgericht sah dafür aber keinen Grund - es fehle jeder Hinweis, dass der Diebstahl mit Hilfe des Schlüssels erfolgt sei. Das müsse die Kfz-Versicherung aber beweisen.



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