Verkehr

 - 07.02.2012

Waschanlagenbetreiber haftet nicht immer

Magdeburg. Der Betreiber einer Waschanlage kann nicht für jeden Fahrzeugschaden zur Verantwortung gezogen werden. Eine Ausnahme bildet beispielsweise ein Heckspoiler.

Das Amtsgericht Haldensleben wies die Klage eines Autobesitzers ab, dem die Waschbürsten den serienmäßigen Heckspoiler abgerissen hatten, teilte das Landgericht Magdeburg am Dienstag (7. Februar) mit. Das Urteil, dass bereits am 24. August 2011 gesprochen wurde, ist jetzt rechtskräftig (Aktenzeichen 17 C 631/10). Der Kläger wollte, dass der Anlagenbetreiber die Reparaturkosten von 700 Euro übernimmt. Eine Waschanlage muss jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht so ausgestattet sein, dass jegliche Schäden an serienmäßigen Aufbauten vermieden werden müssen.

Es sei bekannt, dass auch serienmäßige Spoiler in Waschanlagen abreißen könnten. Es genüge, wenn der Betreiber auf dieses Risiko aufmerksam macht, hieß es. Es reiche ein Schild, dass dafür keine Haftung übernommen werde. Außerdem sei die betreffende Anlage nicht defekt gewesen, sondern ordnungsgemäß gewartet. (dpa)





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