Beruf

 - 28.12.2009

Auch Leiharbeiter müssen Fahrtkosten selbst tragen

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Berufspendler müssen die Kosten für Fahrten zur Firma in der Regel selbst tragen. Das gilt auch für Leiharbeiter, wie sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz ergibt (Aktenzeichen: 1 Sa 331/09).

Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. Solange nichts anderes vertraglich geregelt ist, haben Leiharbeiter demnach keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Sie können sich auch nicht pauschal auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Dafür müssen sie zunächst eine entsprechende betriebliche Praxis nachweisen.

Geklagt hatte ein Leiharbeiter, der für seine Tätigkeit monatlich zwischen 800 und 1500 Kilometer fahren musste. Hierfür verlangte er vom Arbeitgeber 0,25 Euro pro Kilometer, obwohl das nicht vereinbart gewesen war. Er argumentierte unter anderem, dass der Arbeitgeber anderen Mitarbeitern die Fahrtkosten in dieser Höhe erstattet habe.

Die Richter winkten ab: Weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe sich ein solcher Anspruch. Es reiche nicht die bloße Behauptung, dass der Arbeitgeber anderen Mitarbeitern die Fahrtkosten erstatte. Das hätte der Kläger im Einzelnen beweisen müssen. Generell habe jeder Arbeitnehmer die Aufwendungen für Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte selbst zu tragen. Das gelte auch bei wechselnden Einsatzorten.





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