Oldenburg·Delmenhorst. Die Oldenburger Richter haben den 44-jährigen Angeklagten zu zwei Einzelstrafen von drei Jahren und vier Monaten sowie von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Einbezogen wurde eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg vom November 2009 wegen versuchten Raubes von einem Jahr und neun Monaten, die damals zur Bewährung ausgesetzt worden war. Da der Verteidiger für seinen Mandanten Freispruch beantragt hatte, ist mit einem Gang des Ganderkeseers in die Revision vor das Oberlandesgericht Oldenburg zu rechnen.
In dem seit Jahren in Delmenhorst und Ganderkesee diskutierten Fall geht es im Wesentlichen um das ungewöhnliche Verhältnis des Angeklagten zu einem heute 72-jährigen, einst väterlichen Freund, der dem mittellosen 44-Jährigen zwischen 2005 und 2008 in insgesamt zwölf Fällen mehr als 88000 Euro seines Vermögens zur Verfügung gestellt hatte. Mit immer neuen Darstellungen über seine finanzielle Not, aber auch über seine guten Aussichten, über ein Urteil des Bundesgerichtshofs wieder zu Geld zu kommen, hatte der Angeklagte seinen gutgläubigen Bekannten zu immer neuen Geldzahlungen veranlasst. Eine kleine Summe von 6440 Euro hatte der Angeklagte an den inzwischen weitgehend vermögenslosen Gönner zurückgezahlt. Auf die Reste seines Darlehens wartet der 72-Jährige bis heute vergebens.
Opfer überfallen und gewürgt
Stattdessen hatte der Angeklagte, und das verleiht dem nun vorläufig beendeten Verfahren besondere Brisanz, seinem älteren Freund eines Tages auf der Großen Höhe aufgelauert und diesem einen Plastiksack über den Kopf gestülpt. Da der 72-Jährige in diesem Zusammenhang von dem Ganderkeseer massiv gewürgt worden war, glaubt das Opfer dieses Überfalls bis heute an einen Tötungsversuch. In einem Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg hatten die dortigen Richter im November 2009 in der Große-Höhe-Tat jedoch lediglich einen versuchten schweren Raub gesehen. Die Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten war damals äußerst moderat ausgefallen.
Doch womöglich ist gerade diesem milden Urteil der Umstand geschuldet, dass sich der Angeklagte nun mit einer Haftzeit von mehr als fünf Jahren konfrontiert sieht. Denn die Staatsanwaltschaft Oldenburg kramte nach dem Urteil vom November 2009 aus ihrem Archiv insgesamt 15 Betrugsverfahren gegen den Angeklagten hervor, die sie zuvor mit Blick auf das erwartete hohe Rauburteil des Landgerichts bereits eingestellt hatte.
Mit diesem prozessualen Schachzug setzte sich die Staatsanwaltschaft zum Entsetzen der Verteidigung zunächst beim Delmenhorster Schöffengericht und nun auch bei der Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg durch. Problemlos erkannten die Richter beider Instanzen nach intensiver Beweisaufnahme 15 Fälle des schweren Betrugs aus der Zeit zwischen 2005 und 2008, die im Urteil mit drei Jahren und vier Monaten Haftzeit zu Buche schlugen. Auch die Bewährungsstrafe des Landgerichts Oldenburg vom November 2009 wurde kassiert. Die dort verhängten 21 Monate wurden mit einem schweren Betrug des Angeklagten aus dem Jahre 2009 zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zusammengelegt. Damit wurde zusätzlich der Umstand geahndet, dass der 44-Jährige eine frühere Nachbarin aus Delmenhorst mit schauspielerischem Talent und "schamlos", so lautete das Urteil erster Instanz, um die "eiserne Reserve", einen kleinen Goldschatz im Werte von 2180 Euro, gebracht hatte. Da Strafen von mehr als
zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, wird der Angeklagte bei einer Bestätigung des jetzigen Urteils durch das Oberlandesgericht insgesamt fünf Jahre und sieben Monate Haft zu verbüßen haben.
Vergeblich bemühte sich der Verteidiger darum, dem Gericht nochmals seinen Standpunkt eines "Strafklageverbrauchs" für zumindest 15 Fälle des Betrugs deutlich zu machen. Zwar räumten die Richter in der Urteilsbegründung ein, dass ihre Kollegen aus dem Landgericht bei ihrem "Deal" vom November des Jahres 2009 von diesen eingestellten Betrugsverfahren wussten. Aus den damaligen Protokollunterlagen ergebe sich jedoch nicht, dass diese "vorläufig eingestellten" Betrugsverfahren im November 2009 "Teil der Urteilsabsprache" zwischen den Prozessparteien gewesen seien.
Die Richter des Oberlandesgerichtes werden nun zu prüfen haben, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren ist. Auch die Staatsanwältin hatte für ihre Behörde einen "Strafklageverbrauch" rundherum verneint. Sie zeigte sich daher mit dem Urteilsspruch der Berufungskammer zufrieden.



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